Die Verordnung zu den Corona-Lockerungen ist da

Demnach fällt im Handel die 2G-Pflicht weg, dann müssen lediglich FFP2-Masken getragen werden. Dasselbe gilt dann auch in Kultureinrichtungen wie Museen, Kunsthallen und Bibliotheken. Für körpernahe Dienstleistungen gilt ab Samstag nun 3G und zusätzlich FFP2-Pflicht.
Die Verordnung zu den Corona-Lockerungen ist da
Auch bei Veranstaltungen gelten ab Samstag Corona-Lockerungen. Die FFP2-Pflicht bleibt indoor wie outdoor bestehen. Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze ab 51 Personen sind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt - eine Personenobergrenze gibt es aber nicht. Bei Events mit zugewiesenen Sitzplätzen gilt diese Einschränkung nicht, es gibt ebenfalls keine Personenobergrenze. Die Registrierung bei Veranstaltungen entfällt, bleibt aber dort, wo Masken nicht getragen werden, wie in der Gastronomie.
Auch die Besucherobergrenzen in Alten- und Pflegeheimen entfallen
Die Besucherobergrenzen bei Alten- und Pflegeheimen entfallen ab Samstag, alle anderen Regelungen bleiben für diesen Bereich gleich. Manche dieser Einrichtungen haben allerdings ihre eigenen, strengeren Regeln getroffen.
(APA/Red)