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Die Sof's bekommen ein "Dach"

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Die Wiener Sofiensäle erhalten - spät, aber immerhin - eine Schutzabdeckung für den Winter. Die Kunststoffplanen werden den denkmalgeschützten Bereich des ehemaligen Konzert- und Ballsaals schützen.

Ein konkretes Nutzungskonzept für einen der ehemals beliebtesten Veranstaltungsorte der Bundeshauptstadt, der im Sommer 2001 ein Raub der Flammen geworden war, ist noch immer offen.

Anfang 2007 werde man mit der Planung konkret werden, versicherte Werner Scharf von der ARWAG bei einem Pressetermin in der Brandruine am Freitag. Der gewerbliche Bauträger ARWAG hatte das Gebäude Ende Jänner von der Sofiensäle AG des Bauunternehmer Julius Eberhardt übernommen. Fest steht zumindest, dass Wohnungen rund um den denkmalgeschützten Bereich entstehen sollen.

Auch über ergänzende gewerbliche Nutzungen wird laut Scharf nachgedacht. Zudem solle es „ein bisschen Kultur“ geben. Darüber sei die ARWAG aber erst in Verhandlungen, betonte Scharf. Der denkmalgeschützte Bereich werde so rekonstruiert, wie das Denkmalamt sich das wünsche.

Die Planungen verzögerten sich auf Grund weiterer Untersuchungen hinsichtlich etwa Konstruktion, Untergrund und Fundierung, sagte Scharf. So seien etwa die Holzpfähle, auf denen der historische Saal gelagert ist, „weggemorscht“. „Vielleicht gelingt es uns, dass wir in eineinhalb Jahren mit dem Bau beginnen können“, hoffte er.

Zufrieden über die Abdeckung sowie über bereits erfolgten Vorarbeiten an der Brandruine zeigte sich Barbara Neubauer vom Bundesdenkmalamt Wien. „Nun ist ein Zustand geschaffen worden, auf den wir mit Beruhigung schauen“, meinte Neubauer.

Die Sofiensäle waren am 16. August 2001 ein Raub der Flammen geworden. Flämmarbeiten hatten zu einem Großbrand geführt, der den Bau beinahe vollständig zerstörte. Seitdem ist von dem Gebäude nur mehr eine denkmalgeschützte Ruine übrig.

Von Beginn an gab es die Diskussion, was mit den Überresten des einst prunkvollen Baus geschehen soll. Der ehemalige Eigentümer Sofiensäle AG hatte sich dabei wiederholt gegen eine Sanierung ausgesprochen und beim Verwaltungsgerichtshof geklagt, um die Ruine abtragen zu können.

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