AA

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Salzburger Landtagswahl 2018

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Landtagswahl in Salzburg.
Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Landtagswahl in Salzburg. ©APA/BARBARA GINDL
In zwei Wochen wählt Salzburg bei der Landtagswahl 2018 ein neues Landesparlament. Wir haben für Sie die häufigsten Fragen (FAQ) beantwortet, damit am Wahltag in der Wahlkabine nichts mehr schief gehen kann.

Wahlen sind auch in Demokratien nichts alltägliches und daher ist es keine Überraschung, wenn kurz davor noch Fragen auftreten. Darf man etwa ein Foto seines ausgefüllten Stimmzettels auf Facebook posten? Oder den Wahlzettel als Papierflieger abgeben? Kurz vor der Salzburger Landtagswahl 2018 klären wir Sie auf.

Wer darf wählen?

Antwort: Österreicher mit Hauptwohnsitz in Salzburg, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden. Ausgeschlossen sind Personen, denen vom Richter das Stimmrecht entzogen wurde, weil sie wegen Vorsatztaten eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bzw. mindestens ein Jahr für Delikte, die gegen den Staat gerichtet waren, ausgefasst haben.

Muss ich wählen gehen?

Nein, Wahlpflicht besteht nicht.

Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?

In der amtlichen Wahlinformation, auf der Internet-Homepage des Landes Salzburg (hier klicken) oder auch auf jener Ihrer Gemeinde. In den Städten und größeren Gemeinden haben die Wahllokale in der Regel bis 16.00 Uhr offen, in kleineren Gemeinden schließen sie meist schon früher.

Wo kann ich wählen?

Grundsätzlich an dem Ort, in dessen Wählerverzeichnis Sie stehen. Aber seit Einführung der Briefwahl können Sie überall wählen – jedoch nur mit Wahlkarte. Sie können die Stimme per Post abgeben – oder ihr Briefwahlkuvert schon vor dem Wahlsonntag persönlich oder von einem Boten bei der Gemeinde abgeben (lassen). Sind Sie gehunfähig, können Sie zu Hause im Bett wählen, wenn Sie den Besuch durch eine “fliegende Wahlbehörde” beantragt haben.

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Sie müssen sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder übers Internet), aber auch persönlich direkt im Gemeindeamt möglich. Zeit dafür haben Sie bis zu Amtsschluss Donnerstag vor der Wahl.

Im Wahllokal

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?

Ja, wenn Sie der Wahlbehörde nicht persönlich bekannt sind. Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese mitnehmen.

Wer sind die Leute im Wahllokal?

Der “Chef” im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam mit seinem Stellvertreter und drei von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde – die z.B. entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede Landtagspartei zwei Vertrauenspersonen und jede Partei, die kandidiert, zwei Wahlzeugen als Beobachter nominieren.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?

Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört – und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter posten?

Das ist nicht verboten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?

Nein, das Wahlrecht ist persönlich auszuüben.

Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?

Ja, blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson helfen lassen.

Darf ich gemeinsam mit meinem Mann/meiner Frau in die Wahlkabine gehen?

Nein, laut Landtagswahlordnung darf “eine Wahlzelle jeweils nur von einer Person betreten werden”. Ausgenommen sind nur Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Menschen – und, wenn es der Wahlleiter zulässt, kleine Kinder.

Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?

Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es untersagen, wenn dadurch z.B. die Ruhe gestört wird. Denn er hat “für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung” zu sorgen. Kommt man seinen Anordnungen nicht nach, droht eine Geldstrafe bis zu 500 Euro.

Auf dem Stimmzettel

Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?

Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.

Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?

Nein, das ist verboten.

Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?

Prinzipiell ja – aber damit vergeben Sie ihre Stimme, wenn Sie nicht gleichzeitig eine andere Partei (die dann als gewählt gilt) ankreuzen.

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Eine im Wahlkreis – für einen Bewerber der gewählten Partei.

Ich möchte Partei A wählen, aber eine Vorzugsstimme einer Person geben, die für andere Parteien kandidiert. Ist das möglich?

Nein, Stimmensplitting ist verboten. Tun Sie es trotzdem, gilt der Grundsatz: “Partei schlägt Namen”. Ihre Stimme gilt also für die Partei, die Vorzugsstimme ist ungültig.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

In jeder Wahlzelle müssen die Wahlvorschläge Ihres Wahlbezirks hängen – dort sind alle in Frage kommenden Bewerber aufgelistet.

Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?

Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen – denn es muss ganz eindeutig zu erkennen sein, wen Sie gewählt haben.

Wählen außerhalb von Salzburg

Wann kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl immer – ab Zusendung der Wahlkarte bis zum Wahltag. Die Briefwahl-Stimme muss aber spätestens am 22. April zum Wahlschluss in Ihrer Gemeinde bei der Gemeindewahlbehörde bzw. in Ihrem Wahllokal eingelangt sein.

Wie kann ich die Stimme per Briefwahl abgeben?

Sie können die ausgefüllte und unterschriebenen Unterlagen entweder per Post portofrei an die Gemeindewahlbehörde schicken – oder aber persönlich bzw. von einem Boten hinbringen lassen. Persönlich können Sie Wahlkarte und Kuvert auch gleich bei Abholung ausfüllen und wieder abgeben. Am Sonntag können Sie bzw. ein Bote die ausgefüllten Unterlagen in einem Wahllokal innerhalb der “eigenen” Gemeinde abgeben.

Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?

Ja, und zwar in ganz Salzburg – und dann sind Sie Wahlkartenwähler. Für diese muss in jeder Gemeinde zumindest ein Wahllokal eingerichtet werden. Dorthin gehen Sie mit nicht ausgefüllter Wahlkarte. Ausgefüllt würde sie als Briefwahl gelten und könnte nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde abgegeben werden.

Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?

Ja, und zwar mittels Briefwahl. Die Wahlkarte können Sie entweder vor der Abreise aus Österreich oder von ihrem ausländischen Aufenthaltsort aus abschicken. Hier gilt besonders: Obacht auf die Zustellfristen!

Ich hab meine Wahlkarte verloren – wo bekomme ich eine neue?

Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene Wahlkarten ist gesetzlich verboten – damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann. Nur für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte, die noch nicht zugeklebt und bei der die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben ist, kann die Gemeinde ein Duplikat ausstellen, Sie müssen aber die “alte” Wahlkarte abgeben.

Nach der Landtagswahl

Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?

Nein, bei der Auszählung im Wahllokal dürfen Wähler nicht zuschauen. Die Landtagswahlordnung schreibt vor, dass für die Auszählung das Wahllokal geschlossen werden muss. Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, ihre Hilfsorgane und die Wahlzeugen der Parteien dürfen drinnenbleiben.

Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?

Die letzten Wahllokale schließen um 16.00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Ergebnisse bereits ausgezählter Gemeinden und Bezirke veröffentlicht werden.

Was ist der Unterschied zwischen “Ergebnis”, “Trend” und “Hochrechnung”?

Das Ergebnis ist die – ausgezählte – Zahl der Stimmen in der Gemeinde bzw. landesweit. Addiert man mehrere Ergebnisse einzelner Gemeinden (oder Bezirke), kann man im Vergleich mit der vorigen Wahl den “Trend” ablesen. Der lässt aber – vor allem wenn erst wenige Gemeinden ausgezählt sind – kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis zu, weil z.B. regionale Unterschiede nicht berücksichtigt sind. Hochrechnungen versuchen genau das – das Endergebnis aus einigen wenigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen.

Wozu sind die Vorzugsstimmen gut?

Damit können die Wähler mit entscheiden, welche Personen in den Landtag einziehen. Die Mandate werden nach den von den Parteien eingereichten Listen vergeben – und Kandidaten, die genügend Vorzugsstimmen haben, werden vorgereiht. Dafür sind Vorzugsstimmen im Ausmaß der Wahlzahl – also der für ein Mandat erforderlichen Stimmen – nötig.

Was kostet ein Mandat?

Für ein Mandat sind je nach Wahlkreis zwischen 6.600 und 9.200 Stimmen nötig.

Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Am Sonntagabend, gegen 20.00 Uhr, wird das vorläufige Gesamtergebnis veröffentlicht. Darin sind aber noch nicht die am Sonntag in “fremden” Wahlkreisen abgegebenen Wahlkarten enthalten. Sie werden am Mittwoch ausgezählt, machen aber nicht mehr allzu viel aus. 2013 waren es nicht ganz 500. Amtlich wird das Ergebnis mit der Sitzung der Landeswahlbehörde am Freitag, 27. April.

Was ist die “Fünf-Prozent-Hürde”?

Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent landesweit oder ein Grundmandat in einem der vier Wahlkreise erobert haben, ziehen in den Landtag ein.

(APA/red)

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Die häufigsten Fragen und Antworten zur Salzburger Landtagswahl 2018
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen