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Die Gerichtsmitarbeiterin bekämpft ihre Entlassung

Gerichtsvorsteher von Bludenz soll eine Mitarbeiterin zur Fälschung von Unterschriften angehalten haben.
Gerichtsvorsteher von Bludenz soll eine Mitarbeiterin zur Fälschung von Unterschriften angehalten haben. ©Toni Meznar
Bludenz - Unterschriften-Amtsmissbrauch am Bezirksgericht Bludenz: Arbeits- und Strafprozess der Vertragsbediensteten in Salzburg.
Amtsverlust für Richter Mayer
Richter wollte "Arbeit ersparen"

Nach der Aufhebung ihres Strafurteils um gefälschte Unterschriften am Bezirksgericht Bludenz dürften sich die Chancen der 53-jährigen Vertragsbediensteten bei der Bekämpfung ihrer Entlassung erhöht haben. Sowohl ihr Arbeitsprozess als auch ihr neuer Strafprozess werden am Landesgericht Salzburg stattfinden. Das hat in Wien der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden.

Das Höchstgericht hat am 9. Jänner den Arbeitsprozess gegen die Republik nach Salzburg delegiert. In der Vorwoche hat der OGH das Ersturteil aus Salzburg im Strafprozess aufgehoben und dort eine neue Verhandlung angeordnet.

Der Oberste Gerichtshof möchte, dass die Vertragsbedienstete mit einer Diversion und damit ohne Verurteilung davonkommt. OGH-Präsident Eckart Ratz sieht einen „klassischen Fall“ für die seit Jahresbeginn bestehende Möglichkeit einer Diversion bei Amtsmissbrauch. Denn sie sei das Opfer von Gerichtsvorsteher Erich Mayer gewesen. Der Richter trug der Leiterin der Exekutionsabteilung auf, jahrelang für ihn Exekutionsverfahren mit seiner nachgeahmten Kurzunterschrift zu entscheiden.

Deswegen verlor der suspendierte Gerichtsvorsteher nun sein Richteramt. Denn der OGH erhöhte die bedingte Haftstrafe für den Amtsmissbrauch von zwölf auf 15 Monate. Der 42-jährige Familienvater darf nach dem automatischen Amtsverlust nicht mehr als Richter tätig sein.

Klage gegen die Republik

Im ersten Salzburger Urteil wurde die Vertragsbedienstete am 14. Februar 2013 wegen Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Gefängnisstrafe von neun Monaten verurteilt. Am Tag danach wurde die Mitarbeiterin, die seit 1979 am BG Bludenz tätig war, entlassen.

Am 14. März 2013 brachte sie am Landesgericht Feldkirch als Arbeits- und Sozialgericht eine Klage gegen die Republik ein. In dem Arbeitsprozess fordert sie die Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses. Die Entlassung seiner Mandantin sei aus zwei Gründen zu Unrecht erfolgt, sagt ihr Anwalt Bertram Grass. Zum einen sei die Entlassung zu spät erfolgt. Zudem sei es der Bediensteten in der Justizverwaltung nicht zumutbar gewesen, sich der Anweisung des Gerichtsvorstehers zur Nachahmung seiner Unterschrift zu widersetzen.

Zunächst erklärten sich für den Arbeitsprozess gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck die Richter des Landesgerichts Feldkirch für befangen und danach auch jene des Landesgerichts Innsbruck.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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