Die Gemeinde Weiler zieht Klage zurück

Schon längerer Zeit gab es Diskussionen darüber, wem diese Einnahmen gebühren. Seitens der Gemeinde war man der Meinung, dass der Steinbruch ursprünglich auf einer Liegenschaft der Gemeinde gelegen war. Diese Frage und ob die Agrargemeinschaft rechtmäßig in den Besitz des Steinbruches gelangte wollte man vor dem Verfassungsgerichtshof klären lassen.
Nachdem sich die Gemeindevertretung von Weiler mit großer Mehrheit (17:1), die einzige Gegenstimme kam von Bürgermeister Dietmar Summer, für eine Verfassungsbeschwerde ausgesprochen hatte, wendete sich das Blatt plötzlich.
Nach Gesprächen mit der Agrargemeinschaft wurde ein Kompromiss erarbeitet, dass das Vermögen der Agrar zukünftig zweckgebunden verwendet werden muss. Darüber hinaus verpflichtet sich die Agrargemeinschaft zur wiederkehrenden Gewährung von Darlehen zu vertraglich festgelegten Konditionen an die Gemeinde. Die Gemeinde verpflichtet sich dafür
im Gegenzug die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zurückzuziehen. Dieser Antrag wurde schlussendlich mit 14:4 Stimmen seitens der Gemeindevertretung angenommen.
Für die vier Gemeindevertreter Vizebürgermeister Thomas Hipp, Alfred Lins, Claudia Freek und Inge Brunner (alle „Mitnand für Weiler“) war dieser Beschluss nach eingehenden Recherchen nicht akzeptabel und brachten deshalb eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch ein, welche unter anderem die Befangenheit von Bürgermeister Summer und fünf weiteren Gemeindevertreter aufgrund der Doppelmitgliedschaft, bei der Bezirkshauptmannschaft ein.
Diese Aufsichtsbeschwerde wurde nun seitens der Gemeindeaufsichtsbehörde der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch mit dem Ergebnis das die Aufsichtsbehörde kein rechtswidriges Verhalten der Gemeinde, welches ein weiteres aufsichtsbehördliches Vorgehen rechtfertigt, finden konnte abgelehnt.
Gleichzeitig ist auch noch die Zustimmung der Agrarbezirksbehörde zum Darlehensvertrag bei der Gemeinde eingetroffen.
Die Ablehnung der Aufsichtsbeschwerde und die Zustimmung zum Darlehensvertrag
veranlassten nun Bürgermeister Dietmar Summer den bei der Gemeindevertretungssitzung am 19.06. mit 14:4 Stimmen getätigten Beschluss in die Tat umzusetzen.
Er beauftrage den Rechtsvertreter der Gemeinde Weiler, Rechtsanwalt Mag. Josef
Lercher die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zurück zuziehen. Ob damit der Dorffriede gewahrt bleibt gilt es abzuwarten.
Detail am Rande.
Beim Bürgerforum der VN am 14. Juli 2012 war 53,3 % der Bevölkerung der Meinung dass die Klage gegen die Agrargemeinschaft aufrecht zu erhalten sei. Gleichzeitig sehen 66,7% in der Befangenheit von Bürgermeister Dietmar Summer und fünf weiteren
Gemeindevertreter ein Problem.