AA

Die falsche 50er

Die ÖBB und die Stadt Wien verkünden, dass es auf der Schnellbahnstrecke 50 eine Intervallverdichtung gibt – das erweist sich aber als nicht ganz richtig.

„Ab Dezember wird die S 50 in den Hauptverkehrszeiten von 6 bis 8.30 Uhr und 15 bis 17.30 Uhr vom Halb- auf einen Viertelstundentakt umgestellt”, verkündete Wiens Vizebürgermeisterin Renate Brauner (SP) in einer Presseaussendung als eine Verbesserung des Schnellbahnverkehrs im Westen Wiens. Wie jedoch ein genauer Blick auf den Fahrplan zeigt, ist die angekündigte Taktverdichtung eine Mogelpackung. Die Taktverdichtung wurde nicht durch mehr Züge der S 50 erreicht, sondern durch einen Fahrplanwechsel der S 15. Durch diesen Wechsel werden die Züge der S 15 ab Hütteldorf bis nach Unterpurkersdorf verlängert. In der Praxis bedeutet das, dass jene Pendler, die die S 50 ab den Stationen Wien Westbahnhof oder Penzing benutzen, von der Taktverdichtung nicht profitieren, da sie nicht auf der Strecke der S 15 liegen.

Ein Umstand der auch Penzings VP-Chef Wolfgang Gerstl sauer aufstößt. Er begrüßt die Intervallverdichtung zwar, bezeichnet sie insgesamt jedoch als „halbherzig”. Zudem geht ihm die Taktverkürzung noch nicht weit genug: „Die Verdichtung von 30 auf 15 Minuten in der Früh ist ja gerade noch nachvollziehbar, sie aber am Nachmittag schon um 17.30 Uhr enden zu lassen, ist realitätsfern und entspricht nicht den üblichen Arbeitszeiten.” Zudem sollte nach Gerstls Ansicht der jetzt gültige Stundentakt ab 19 Uhr zumindest bis 21 Uhr durch einen Halbstundentakt ersetzt werden. Um die S 50 zu einer sinnvollen Alternative zum Auto zu machen und Pendler zum Umsteigen auf die Bahn zu bewegen, müsse der Fahrplan mit der Praxis in der Arbeitswelt korrespondieren, so Gerstl weiter.

Das Gesamtprojekt Taktverdichtung S 50 beläuft sich kostenmäßig auf etwa eine Million Euro, wobei sich das Land Wien, das Land Niederösterreich und der Bund im Wege einer Förderung nach dem ÖPNRV-Gesetz die Kosten paritätisch teilen.

Kommentare
Kommentare
Grund der Meldung
  • Werbung
  • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
  • Persönliche Daten veröffentlicht
Noch 1000 Zeichen