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Dichtes Programm im Nationalrat zum Jahresabschluss

In der letzten Plenarwoche 2020 stehen über 100 Tagesordnungspunkte an.
In der letzten Plenarwoche 2020 stehen über 100 Tagesordnungspunkte an. ©APA
112 Tagesordnungspunkte, 50 Gesetzesbeschlüsse und zwei "Aktuelle Stunden": Der Nationalrat hat sich zum Abschluss des Jahres kommenden Donnerstag und Freitag viel vorgenommen.

Das Paket gegen "Hass im Netz" steht an der Spitze der Tagesordnung, es gibt Erhöhungen bei der Normverbrauchsabgabe, für die Taxler ändert sich wesentliches, doch kommt auch Corona wieder einmal nicht zu kurz.

Weitere Themen setzen können auch noch NEOS und Grüne, die die Inhalte der normalen "Aktuellen Stunde" und der "Europastunde" gleich zu Beginn der Plenarwoche Donnerstagvormittag vorgeben werden.

"Hass im Netz", Corona und noch so mancher Aufreger

Danach wird es aber dann doch etwas mit dem lange verhandelten Gesetzespaket zur Bekämpfung von "Hass im Netz". Das neue "Kommunikationsplattformen-Gesetz" gilt für "in- und ausländischen Anbieter von Kommunikationsplattformen", die mehr als 100.000 Nutzer oder einen Umsatz in Österreich von über 500.000 Euro haben und gewinnorientiert arbeiten. Diese müssen einen für Behörden und Gerichte erreichbaren Beauftragten nominieren und ein "wirksames und transparentes Verfahren" für die Meldung und Löschung rechtswidriger Inhalte einrichten. Geldstrafen sind bis zur Höhe von zehn Millionen möglich.

Nur am Rande mit dem Netz zu tun, aber im Paket integriert, ist ein Verbot von "unbefugten Bildaufnahmen" des Intimbereichs. Verschärft wird das "Cybermobbing", das künftig schon ab dem ersten Posting (und nicht nur, wenn es "fortgesetzt" erfolgt) strafbar sein kann.

Ebenfalls nicht corona-bedingt ist ein weiterer Beschluss am Donnerstag, der schon im Vorfeld die Taxifahrer zu Protestfahrten getrieben hat. Denn künftig wird es möglich sein, bei telefonischer Bestellung einen Pauschalpreis zu vereinbaren, also auf den Taxameter zu verzichten. Damit sehen Kritik die Tür für Uber und andere Online-Anbieter weit geöffnet und befürchten Dumping-Preise, obwohl es einen Mindesttarif geben soll.

Ärger der Autoindustrie und der Transportwirtschaft herrscht über eine Neuregelung der Normverbrauchsabgabe, die besonders umweltschädliche Gefährte verteuert. Die NoVa soll künftig zusätzlich für alle Fahrzeuge fällig werden, die als Klein-Lkw gelten, etwa Pick-ups. Auch der Wirtschaftsbund ist verstimmt darüber, seine Abgeordneten werden aber wohl zähneknirschend aus Koalitionsräson zustimmen.

Auslaufende Corona-Regelungen werden verlängert

Neben diesen drei großen Materien, einem neuen Anti-Doping-Gesetz und einer Dienstrechtsnovelle, die sich wieder einmal der Anrechnung von Vordienstzeiten widmet, dominiert aber Corona die Agenda. Zahlreiche zu Jahresende auslaufende Regelungen werden verlängert, etwa die Stundung von Mieten wegen pandemie-bedingter Zahlungsschwierigkeiten. Andere Maßnahmen werden ausgebaut, etwa die Investitionsprämie auf drei Milliarden aufgestockt, da sonst die Mittel ausgegangen wären. Verlängert wird der Künstler-Fonds. Zivildiener können weiter auch in Bereichen wie der Daseinsvorsorge eingesetzt werden, für die sie an sich nicht zuständig sind.

Für Familien relevant ist, dass beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auch der Verdienst von 2019 herangezogen werden kann, wenn das für die Eltern günstiger ist. Schwangere, die bei der Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, sind künftig ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freizustellen. Weiters wird die finanzielle Basis für die Beschaffung von günstigen Laptops und Tablets für Schüler geschaffen, die bei finanzschwachen Familien auch gratis sein können. Für Senioren wiederum ist relevant, dass ihnen zehn hochwertige FFP2-Schutzmasken gratis zur Verfügung gestellt werden.

Vorgesorgt wird schon für die wohl im Jänner anrollenden Corona-Impfungen. Diese werden auch von Sanitätern durchgeführt werden können. Kontrollen der Corona-Auflagen können in Zukunft nicht nur von der Gesundheitsbehörde sondern auch von der Exekutive durchgeführt werden.

Unternehmen müssen sich für einen Zeitraum von fünf Jahren vor der Antragstellung bis zum Abschluss der (Corona-)Förderungsgewährung "steuerlich wohlverhalten" haben, sieht eine weitere Gesetzesvorlage vor. Dafür gibt es für die Wirtschaft ein Zuckerl steuerlicher Art. Etabliert wird ein ermäßigter Steuersatz von zehn Prozent für bestimmte Reparaturdienstleistungen. Zudem wird die befristete Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, Hotellerie und den Kulturbereich bis Ende kommenden Jahres verlängert.

(APA/Red)

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