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Dichand-Niederlage vor Gericht

Niederlage für Hans Dichand: Der fristlos gekündigte Chefredakteur Michael Kuhn hat vor Gericht gesiegt - und will wieder zur Arbeit erscheinen.

Kuhn war von Dichand Ende Jänner fristlos entlassen worden. Das Wiener Arbeits- und Sozialgericht hat nun allerdings festgestellt, dass die Entlassung nicht wirksam war:
Dichand hätte dafür die Zustimmung der deutschen Hälfteeigentümerin WAZ gebraucht.

Obwohl das Urteil, das heute, Montag, den Anwälten der Streitpartien zugestellt wurde, noch nicht rechtskräftig ist, gab sich Kuhns Rechtsvertreter Michael Pilz zuversichtlich. „Zunächst ist ein Mal ganz klar, dass Herrn Kuhn sein Gehalt nachbezahlt werden muss“, sagte Pilz im Gespräch mit der APA.

Michael Kuhn wiederum kündigte an, am Dienstag, an seinen langjährigen Arbeitsplatz zurückkehren zu wollen. „Ich bin bereit, meinen Dienst wieder anzutreten und werde das morgen in der Früh wie in alten Zeiten tun“, stellte er gegenüber der APA fest. Er werde Dichand umgehend persönlich von der Entscheidung des Gerichts informieren: „Ich werde ihn auffordern, mir den Zugang zur Redaktion zu gewähren, mir die Parkkarte und das Diensthandy wieder auszuhändigen. Auch der Computer- und Internet-Zugang muss mir ermöglicht werden, damit ich meine Arbeit aufnehmen kann.“

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