Ein Alleinstehender mit einem Vollzeitjob von 37,7 Stunden/Woche und einem Gehalt auf Mindestlohn-Niveau von 8,50 Euro/Stunde komme im Monat netto auf 1.040,27 Euro Einkünfte, so die “Rheinische Post” (Montag) unter Berufung auf die Regierungsantwort auf eine Linken-Anfrage.
Den durchschnittlichen Existenzbedarf alleinstehender Erwerbstätiger gab die Regierung aber mit 1.053 Euro an. Der Bedarf setze sich zusammen aus dem Hartz-IV-Regelsatz von 404 Euro, den durchschnittlichen Kosten der Unterkunft von 349 Euro sowie dem Erwerbstätigenfreibetrag von 300 Euro.
Mindestlohn-Job bringt 46 Euro zu wenig ein
In einzelnen Städten ist die Lücke zwischen Bedarf und Mindesteinkommen demnach noch größer als im Durchschnitt: Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger in München habe Anspruch auf einen Mietzuschuss von 492 Euro – dieser Betrag liege um 156 Euro über dem Existenzbedarf aus einem Vollzeit-Job mit Mindestlohn. In Düsseldorf zahle das Job-Center einen durchschnittlichen Mietzuschuss von 395 Euro. Gemessen an diesem Niveau bringe ein Mindestlohn-Job 46 Euro zu wenig ein.
Erhöhung des Lohns wird gefordert
Für den Linken-Politiker Klaus Ernst bedeuten die hohen Mietbelastungen, dass der Mindestlohn deutlich erhöht werden muss. “In großen Teilen des Westens und in Ballungsgebieten hängt man mit 8,50 Euro weiter am Tropf des Staates”, sagte er der “Rheinischen Post”. Der Mindestlohn müsse “ganz deutlich höher liegen”.
(APA/AFP)