Dabei sei es nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren gegangen, sondern um eine Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom ohne ersichtliche Rechtsgrundlage, berichte die “Frankfurter Rundschau” (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf gut informierte Konzernkreise.
In den Kundendaten sei nach den Terroranschlägen von New York 2001 anhand bestimmter Kriterien nach potenziellen “Schläfern” gesucht worden. Die Rasterfahndung habe unter anderem in einem Rechenzentrum der Telekom stattgefunden.
Wie die Zeitung weiter berichtet, sehen Führungskreise des Unternehmens bis heute keine ausreichende Rechtsgrundlage für das heimliche Durchforsten von Millionen Kundendaten. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte die bundesweite Rasterfahndung nach “Schläfern” 2006 für verfassungswidrig erklärt.