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Deutsche Steuerfahnder gaben Schweizer über Österreicher Aufträge

Magazine: Österreicher war Mittelsmann bei deutsch-Schweizer Steuerdeal.
Magazine: Österreicher war Mittelsmann bei deutsch-Schweizer Steuerdeal. ©AP
Der umstrittene Ankauf von Daten über deutsche Schwarzgeldkonten in der Schweiz ist laut deutschen Magazinen über Österreich gelaufen.

Wie der “Spiegel” und “Focus” heute Freitag im Voraus unter Verweis auf bisher unveröffentlichte Schweizer Gerichtsakten berichten, soll der österreichische Mittelsmann Aufträge der deutschen Steuerfahnder an einen ehemaligen Mitarbeiter der Bank Credit Suisse (CS) weitergeleitet haben. Die Schweizer Justiz rechtfertige nun den Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder mit fortgesetzter Anstiftung zum Datendiebstahl.

Der CS-Mitarbeiter soll nach Überzeugung der Schweizer Ankläger die Schweizer Bank auf Bestellung der deutschen Fahnder ausspioniert haben. Sein österreichischer Mittelsmann habe ihm “Aufträge der deutschen Vermittler” weitergeleitet, und im Sommer 2008 habe der Banker “die gewünschten Zusatzinformationen retourniert”, heißt es laut “Spiegel” in der Akte.

Österreicher erhängte sich in Zelle

Der Österreicher war wie berichtet im September 2010 in der Schweiz festgenommen worden und hatte sich in der Zelle erhängt. Laut Obduktion handelte es sich um Selbstmord.

2,5 Millionen Euro für CD

Der Schweizer habe “in mehreren Tranchen handschriftliche Notizen auf einseitig beschrifteten A-4 Blättern von 1.500 bis 2.500 Bankkundendaten mit Depotwerten von ca. 1,8 bis 2 Milliarden Schweizer Franken” besorgt. Insgesamt zahlte der deutsche Fiskus 2,5 Millionen Euro an das Duo für die auf einer CD zusammengefassten Unterlagen. Der Deal fiel auf, als ein Notar aus Goch am Niederrhein im Auftrag der nordrhein-westfälischen Finanzbehörden eine Teilprämie unter dem Hinweis “Erbschaft gemäß Auftragsvereinbarung” auf ein österreichisches Konto überwies. Die dortige Bank vermutete Geldwäsche und fragte nach, so der “Focus”. Daraufhin musste die Oberfinanzdirektion Rheinland laut “Focus” einräumen, dass die Summe “der Begleichung einer vertraglichen Verpflichtung des Landes Nordrhein-Westfalen” diene.

Laut “Focus” handelt es sich bei den Schweizer Akten um die nicht-öffentliche Anklageschrift gegen den im Dezember 2011 in Bellinzona wegen Wirtschaftsspionage verurteilten ehemaligen Mitarbeiter der Credit Suisse-Bank. Er war vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu zwei Jahren bedingter Haft und einer Buße von 3.500 Franken verurteilt worden.

Haftstrafen für Anstiftung zur Spionage

Die Schweizer Behörden rechtfertigen nun laut den Magazinen den Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder mit der fortgesetzten Anstiftung zum Datendiebstahl. Die Verwertung illegal erworbener Beweise ist in Deutschland in Steuerfällen zulässig, wie das Bundesverfassungsgericht 2010 festgestellt hat. Wer andere zur Spionage anstiftet, muss aber sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland mit Haftstrafen rechnen. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagt aber, er gehe davon aus, dass sich seine “Fahnder an Recht und Gesetz gehalten haben”.

Die in der Schweiz ausgestellten Haftbefehle scheinen die deutschen Steuerfahnder aber nicht übermäßig zu beeindrucken: Die Wuppertaler Behörde verhandelt gerade über den Ankauf zweier neuer Datenpakete aus der Schweiz. In einem Fall soll es sich um interne Informationen der Zürcher Coutts-Bank handeln, einer Tochter der Royal Bank of Scotland. Die Anbieter verlangen für rund tausend Kundendaten gut zwei Millionen Euro. Wie bei den vorangegangenen Datenkäufen will sich der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble an den Kosten zur Hälfte beteiligen.

(APA)

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