Deutsche Pkw-Maut kostete schon über eine halbe Million

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Weitere Kosten werden demnach noch für Beratung entstehen, die das Ministerium zur Vorbereitung der Ausschreibung einkauft. Der Start der umstrittenen Abgabe ist auf unbestimmte Zeit verschoben, bis der Streit mit der EU-Kommission entschieden ist.
Was auf die Autofahrer zukommt
Worauf müssen sich Autofahrer bei der Pkw-Maut in Deutschland einstellen? Einige wichtige Punkte des Gesetzespakets:
STRASSENNETZ: Inländer sollen für das knapp 13.000 Kilometer lange Autobahnnetz und das 39.000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen Maut zahlen. Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.
MAUTPREISE FÜR INLÄNDER: Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos. Im Schnitt kostet sie 74 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel.
MAUTPREISE FÜR FAHRER AUS DEM AUSLAND: Für Ausländer gibt es neben der genauso berechneten Jahresmaut eine Zehn-Tages-Maut für 5, 10 oder 15 Euro sowie eine Zwei-Monats-Maut für 16, 22 oder 30 Euro.
AUSGLEICH FÜR INLÄNDER: Deutsche sollen für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer wieder entlastet werden – auf den Cent genau. Bei besonders schadstoffarmen Autos (Euro 6) ist es möglich, für Maut und Steuer künftig etwas weniger zu zahlen als jetzt für die Steuer.
BESONDERE FAHRZEUGE: Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei.
KONTROLLEN: Statt an Klebevignetten sollen Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichenabgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden.
STRAFEN: Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss Strafe zahlen. Eine genaue Höhe nennt das Gesetz vorerst nicht. Geldstrafen sollen auch im Ausland eingetrieben werden.
RÜCKZAHLUNGEN: Inländer, die nachweisen wollen und können, dass sie in einem Jahr nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen gefahren sind, können die Maut zurückfordern. Nachweis könnte ein Fahrtenbuch sein.
(APA, DPA)