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Deutsche Konsumentenschützer reichen Klage gegen VW ein

Klaus Müller von der Verbarucherzentrale Bundesverband
Klaus Müller von der Verbarucherzentrale Bundesverband ©APA (dpa)
Deutsche Verbraucherschützer haben im Diesel-Skandal die bundesweit erste Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht. Stellvertretend für Zehntausende Dieselfahrer ziehen sie gegen Volkswagen vor Gericht. "Volkswagen hat betrogen und schuldet geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür Schadenersatz", forderte Vorstand Klaus Müller am Donnerstag.

Der Verband reichte seine Klage nach eigenen Angaben noch in der Nacht per Fax beim Oberlandesgericht Braunschweig ein. Die Übertragung des mehr als 240 Seiten starken Dokuments schlug mehrmals fehl, gelang dann aber gegen 2 Uhr – und dauerte fast 40 Minuten.

Das Instrument der Musterfeststellungsklage ist ganz neu und erst seit Donnerstag in Kraft. Verbraucherschützer können damit stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Die Verbraucher selbst tragen dabei kein finanzielles Risiko. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will mit seiner Klage erreichen, dass Dieselfahrer, die vom Rückruf bei Volkswagen betroffen sind, für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge entschädigt werden. Ziel sei, dass sie den Kaufpreis erstattet bekommen, sagte Müller.

Letzte Chance zur Klage

Der neue Verbraucherschutzverein (VSV) von Ex-Liste-Pilz-Klubchef Peter Kolba bekräftigte nun seine Empfehlung an 340.000 betroffene Österreicher, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Die heimischen Geschädigten der Marken VW, Audi, Seat und Skoda können sich – nach der Veröffentlichung der Klage, die bis spätestens 15. November erfolgen muss – beim deutschen Bundesamt für Justiz kosten- und risikolos anmelden, so Kolba. Eine Vertretung durch einen Anwalt sei nicht nötig. “Das ist die letzte Chance für alle, die sich bisher nicht an den Sammelklagen des VKI und von Cobin Claims angeschlossen haben und auch nicht selbst gegen VW geklagt haben”, so Kolba am Donnerstag.

Die Vorteile eines Anschlusses an die Musterfeststellungsklage sind laut dem VSV-Obmann etwa eine Unterbrechung der Verjährung der Schadenersatzansprüche. Komme es zum Vergleich, dann sei man dabei. Wenn zu wenig geboten werde, könne man sich aber auch wieder abmelden. Und: Komme es zu einem Feststellungsurteil gegen VW und VW zahlt noch immer keinen Schadenersatz, dann sind die Feststellungen des Gerichtes im nachfolgenden Prozess auf Leistung des Schadenersatzes für das Gericht bindend.

Manipulationen eingeräumt

Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. US-Umweltbehörden hatten festgestellt, dass nur bei Tests die Abgasreinigung voll aktiviert war, während der Ausstoß auf der Straße viel höher lag. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen. Ihre Besitzer können sich nun der Musterklage anschließen, wenn sie nicht bereits allein vor Gericht gezogen sind. Die Anwälte des Verbands rechnen damit, dass sich mehrere Zehntausend Dieselfahrer in das offizielle Register eintragen. Nach Angaben des ADAC, der die Klage zusammen mit den Verbraucherschützern organisiert hat, wird das Verfahren voraussichtlich Mitte November beim deutschen Bundesamt für Justiz eröffnet.

Volkswagen rechnet nicht damit, dass die Klage Erfolg haben wird. Kunden in Deutschland hätten trotz der “Umschaltlogik” – also der im Dieselskandal aufgeflogenen Abschalteinrichtung der Abgasreinigung – keine Ansprüche, erklärte der Branchenprimus. Die Fahrzeuge seien genehmigt, technisch sicher und fahrbereit.

Über 25.000 Klagen anhängig

Derzeit sind nach VW-Angaben 26.600 Verfahren von Kunden mit einem Schummel-Diesel anhängig, rund 7.400 Urteile seien bisher ergangen. An Landesgerichten blieben die Klagen laut VW überwiegend erfolglos. Während Kläger-Anwälte dem Konzern vorwerfen, spätestens auf der Ebene der Oberlandesgerichte den Vergleich zu suchen, betonte VW, die Zahl der Vergleiche sei relativ gering. Die genaue Zahl wollte Volkswagen aber nicht nennen.

“Autofahrer wurden von Volkswagen lange genug hingehalten. Jetzt reicht’s”, sagte Müller. Gewinnen die Verbraucherzentralen den Musterprozess, müssen die Dieselfahrer die Höhe des Schadenersatzes selbst durchsetzen und dafür womöglich noch einmal vor Gericht. Die deutsche Verbraucherministerin Katarina Barley (SPD) hält es jedoch für möglich, dass VW in diesem Fall zu Entschädigungen bereit sei. Wenn geklärt sei, dass es einen Anspruch auf Schadenersatz gebe, werde sich das beklagte Unternehmen “sehr gut überlegen, ob es sich überhaupt noch von jedem einzelnen Geschädigten verklagen lässt oder ob es nunmehr schnell, einfach und fair entschädigt”, sagte sie.

(APA/ag.)

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