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Der Zaun steht noch immer!

Der Stein des Anstosses, der Zaun der den Durchgang beim Frutzweg versperrt.
Der Stein des Anstosses, der Zaun der den Durchgang beim Frutzweg versperrt. ©Helmut Welte
Die Nutzung der öffentlichen Flächen am Frutzdamm war ein brisanter Tagesordnungspunkt auf der 22. Sitzung der Gemeindevertretung von Zwischenwasser, Anfang Juni.


Der Dammbereich an der Frutz wurde in den Jahren vor der Hochwasserkatastrophe 2005 überwiegend von den jeweiligen Anrainern genutzt. Die Wildbach- und Lawinenverbauung hat zwischen 2006 und 2012 die Frutz ab der Arkenbrücke bis zu dem Zusammenfluss mit der Frödisch neu verbaut.
Diese Verbauung dient in erster Linie der Sicherheit der angrenzenden Siedlungen. Die Wildbach- und Lawinenverbauung sowie der Bund als Eigentümer des öffentlichen Wassergutes binden die Fördergelder zur Verbauung durch Bund und das Land an die Bedingung, dass die Dammkrone zur Erhaltung der Anlagen und im Katastrophenfall befahrbar sein muss. Die Gemeinde hat für die Durchführung zu sorgen. Die Dammkrone besteht aus öffentlichen Flächen im Eigentum des Bundes und der Gemeinde.
Um die vorgegebene Nutzung zu ermöglichen sind die öffentlichen Flächen von jeglicher privater Nutzung frei zu halten.
Dies war deshalb nicht möglich, da ein Zaun die Nutzung der Dammkrone, vom Steg bis zur Arkenbrücke als öffentliche Fläche nicht ermöglichte.

22:1 Stimmen für eine öffentliche Nutzung
In der Gemeindevertretung war man sich unter allen Fraktionen einig. Sowohl Kilian
Tschabrun (ÖVP), selbst Anrainer am unteren Teil der Frutz, der gleiches Recht für alle forderte und damit nicht nur an den unteren Teiles der Frutz und des Frödisch Dammes dachte, aber auch an die bereits getätigte Investition von 4,5 Millionen Euro erinnerte.
Ins gleiche Horn stieß auch Gerhard Bachmann von der Freien Wählerliste Zwischenwasser. „Da gibt es doch überhaupt keine Diskussion. Öffentliche Flächen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, da müssen die Auflagen von Wildbach und Bund ganz einfach eingehalten werden. Da kommen wir nicht darüber hinweg“.
Dementsprechend klar dann auch der Ausgang der Abstimmung.
Der Antrag von Bürgermeister Josef MathisDie Gemeindevertretung
verlangt die Freihaltung der öffentlichen Flächen im Dammbereich der Frutz zum Zwecke der Befahrung im Katastrophenfall und zur Erhaltung der
Verbauungsanlagen. Es sind Maßnahmen gegen eine Befahrung durch Fahrrad- und Mopedfahrer zu setzen
“, wurde dann auch mit 22:1 Stimmen von der Gemeindevertretung mehrheitlich beschlossen.
Klarerweise hatten die betreffenden Anrainer mit der Umsetzung dieses Beschlusses keine große Freude und mussten in den sauren Apfel beißen. „Der Beschluss und dessen Auswirkung wird den betreffenden Anrainern in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt“, so Protokollführer, Gemeindesekretär Jürgen Bachmann damals.

„Die betreffenden Anrainer wurden schlussendlich schriftlich angewiesen den Beschluss umzusetzen und die Zäune zu entfernen. Dies geschah jedoch nicht. Vielmehr wurde seitens des Anrainers ein Anwalt eingeschaltet, der sich gegen die Umsetzung dahingehend zur Wehr setzte, das aufgrund der langen Nutzung der Grund in den Besitz der Anrainer übergegangen sei“, so Bürgermeister Josef Mathis. Die Gemeinde sieht dies jedoch nicht so, zumal ein Teil des betreffenden Grundes im Besitz des Bundes ist und gab den Fall an das Land weiter.
Edwin Ellensohn, der zuständige Mann für Grundstücksverwaltung beim Landeswasserbauamt dazu. „In den nächsten 14 Tagen erfolgt durch das Landesvermessungsamt eine genaue Bestandsaufnahme, die Grenzen werden genau
vermessen.“  Aber eines steht seiner Meinung nach jetzt schon fest. „Der Instandhaltungsstreifen muss, auch für Erneuerungszwecke frei bleiben. Das von den Anrainern eingeforderte Nutzungsrecht wird nicht haltbar sein und die Zäune werden entfernt werden müssen“, so Ellensohn weiter ohne einer Entscheidung vorgreifen zu wollen.
So ist also damit zu rechnen, dass auch der obere Frutzweg in Zwischenwasser in Kürze frei ist.

 

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