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Der Steuerfahndung sind ein paar dicke Fische ins Netz gegangen

2022 wurden 30 Mio. Euro an Steuernachzahlungen für Finanzminister Brunner eingetrieben.
2022 wurden 30 Mio. Euro an Steuernachzahlungen für Finanzminister Brunner eingetrieben. ©APA
Die Steuerfahnder des Amts für Betrugsbekämpfung haben im vergangenen Jahr 157 Fälle abgeschlossen und dabei 30 Millionen Euro an Steuernachzahlungen eingetrieben.

Das verkündete Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Donnerstag bei der Bilanz-Pressekonferenz der Steuerfahndung. Zusätzlich zu den Nachzahlungen könnte es zu Strafen von weiteren 60 Mio. Euro kommen - allerdings nur wenn jeweils die Höchststrafe verhängt wird.

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Gastronomie, Bau und Kurzarbeit

Den Großteil der Fälle habe es im Getränkegroßhandel, der Gastronomie und im Bauwesen gegeben, so Brunner. Auch Betrug mit Coronahilfen und Kurzarbeit beschäftigte 2022 die Fahnder. Als Beispiel wurde eine oberösterreichische Putzfirma genannt, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pandemie in die Kurzarbeit geschickt und 3 Mio. Euro an Covid-19-Förderung erhalten, gleichzeitig aber 2020 einen ähnlichen Umsatz wie 2019 erzielt habe. Aufträge wurden dabei an Subunternehmen vergeben, die die Mitarbeiter wiederum schwarz beschäftigten, erklärte der Leiter der Abteilung Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung, Christian Ackerler.

Im Gastronomiebereich wurde dann in der Salzburger Wintersportregion ein Konstrukt entdeckt, bei dem ein Getränkehändler und mehrere Gastrobetriebe Steuern hinterzogen hätten. Hier sei es zu Geldstrafen in Höhe von 8,6 Mio. Euro gekommen. In dem Kontext sei man auch einem Registrierkassenprogrammierer auf die Spur gekommen, der die Kassasoftware so manipuliert habe, dass Umsätze nachträglich gelöscht wurden.

Mit Telefonüberwachung

Bei ihren Ermittlungen hätten die 160 Fahnderinnen und Fahnder 2022 zehn Telefonüberwachungen durchgeführt, erklärte der Vorstand des Amts für Betrugsbekämpfung, Alfred Hacker. Es habe 264 Hausdurchsuchungen, 529 Kontoöffnungen und vier Festnahmen gegeben.

Maßnahmen gegen Steuerbetrug

Finanzminister Brunner wies zudem auf zwei Maßnahmen hin, mit denen gegen Steuerbetrug gesetzlich nachgeschärft werde. So sei geplant, die Verjährungsfrist für schwerwiegende Finanzvergehen von fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Zusätzlich dazu werde die EU-Richtlinie gegen Umsatzsteuerbetrug umgesetzt, so Brunner. Die EU-Kommission bezifferte die Mehrwertsteuerlücke (Differenz zwischen erwarteten und tatsächlichen Umsatzsteuereinnahmen) für 2020 auf 93 Milliarden Euro. Für Österreich wird im "VAT Gap Report 2022" ein Wert von 2,66 Mrd. Euro angegeben.

(APA)

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