Datenschützer in Rage
Immerhin, so der Datenschützer, seien auf der CD Angaben über Alter, Kaufkraft, Gebäudeart, sogar über Haushaltsgröße und Art der Partnerschaft enthalten.
Dr. Margit Kaluza-Baumruker von Herold meinte heute dazu, dass alles von Anwälten geprüft und nach Überzeugung ihres Unternehmens „völlig rechtskonform“ sei. Eine Ansicht, die auf Anfrage weder AK-Konsumentenschutzchefin Irma Rudigier noch der Präsident der Vorarlberger Rechtsanwältekammer, Dr. Sepp Manhart, teilten. Rudigier: „Die Sache ist als extrem problematisch einzustufen. Es reicht nicht, dass die Verbraucher jetzt sozusagen gnadenhalber über eine Gratis-Hotline die sie persönlich betreffenden Angaben einer Löschung zuführen können. Bedenklich ist auch, dass hier Kaufkraftangaben erfolgen, womit der Schritt zur anonymen Bonitätsprüfung kein weiter mehr ist.“
Sepp Manhart sieht, sollte Herold die CD tatsächlich auf den Markt bringen, eine „Klageflut und massive Kosten auf den Herausgeber zurollen“. Denn jeder Betroffene könne bei Gericht Anspruch auf Unterlassung geltend machen bzw. Zivilklage mit – von ihm selbst festgelegten – Streitwert einbringen.