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Das unterscheidet die Brief- von der Wahlkarten-Wahl

Die Briefwahl wird in Österreich immer häufiger genutzt.
Die Briefwahl wird in Österreich immer häufiger genutzt. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Bei der Stimmabgabe mittels Wahlkarte oder Briefwahl gibt es gleich mehrere Unterschiede. Beide Varianten werden in Österreich gerne genutzt.

Bereits zum vierten Mal wird heuer bei der Nationalratswahl die Briefwahl angeboten. Sie ist mittlerweile sehr beliebt: 2017 wurden doppelt so viele Stimmen per Briefwahl abgegeben wie bei der Premiere 2008.

Die klassische Wahlkarten-Wahl am Sonntag wird jetzt zwar weniger genützt, aber 2017 kamen immerhin noch 37.000 Stimmen auf diesem Weg.

Briefwahl wird immer beliebter

In Summe nahm fast ein Sechstel der Wähler eine der - für Ortsabwesende oder Kranke und Gehbehinderte angebotenen - Alternative in Anspruch. 2017 trugen 753.500 Briefwähler fast 15 Prozent aller gültigen Stimmen bei, dazu kamen noch 37.000 klassische Wahlkarten-Wähler (0,7 Prozent der gültigen Stimmen). Schon bei der Premiere 2008 langten fast 376.000 gültige Stimmen (7,7 Prozent) per Briefwahl ein, und es gab noch 85.500 Wahlkartenwähler.

Den Unterschied zwischen Wahlkarte und Briefwahl macht einerseits die An- oder Abwesenheit einer Wahlbehörde - und andererseits die Unterschrift am Wahlkuvert.

Unterschied zwischen Brief- und Wahlkarten-Wahl

Die Briefwahl erfolgt ohne Wahlbehörde - der Stimmzettel wird wann und wo auch immer ausgefüllt, in das beige Kuvert gesteckt, auf der Wahlkarte unterschrieben und das gesamte Konvolut der Wahlbehörde übermittelt, per Post, per Boten oder auch selbst - entweder vor oder auch am Wahltag.

Die "alte" Wahlkarten-Wahl ist ein Überbleibsel aus der Zeit vor der Briefwahl. Sie bot und bietet Reisenden, Ausflüglern oder Nebenwohnsitzern die Möglichkeit, ein "fremdes" Wahllokal aufzusuchen. Aber die Stimmabgabe damit ist (natürlich nur persönlich) nur am Wahlsonntag vor einer Wahlbehörde möglich - und zwar in einem speziell dafür eingerichteten Wahllokal, von denen es pro Bezirk mindestens eines geben muss.

Unterschrift der eidesstattlichen Erklärung ausschlaggebend

Gibt der Wahlberechtigte seine Wahlkarte am Wahlsonntag in einem Wahllokal ab, kann sie in zwei verschiedenen Töpfen landen. Den Unterschied macht dann die Unterschrift: Sobald auf der Wahlkarte die eidesstattliche Erklärung unterschrieben ist, gilt sie als Briefwahl. Seit 2017 können Wahlberechtigte und auch "Boten" die unterschriebenen und zugeklebten Kuverts österreichweit in jedem Wahllokal abgeben. Früher war das nur im "eigenen" Regionalwahlkreis möglich.

Ohne Unterschrift auf der Wahlkarte kann sie nur der Wahlberechtigte selbst abgeben - und zwar nur am Sonntag in einem Wahlkarten-Wahllokal. Denn dann ist man für die Wahlbehörde Urnenwähler - und kann sogar noch einen neuen Stimmzettel bekommen, wenn man den alten (den man dann zerreißen muss) schon ausgefüllt hat. Den neuen füllt man in der Wahlzelle aus, steckt ihn in das Kuvert und wirft ihn in die Urne.

Kuverts in zwei Farben zur Unterscheidung des Wahlkreises

Kuverts gibt es für Wahlkarten-Wähler in zwei Farben: Ein beiges, wenn er in einem fremden Wahlkreis abstimmt, ein blaues im eigenen Wahlkreis. Damit weiß die Wahlbehörde, ob sie diese Stimme mitzählen oder in einen anderen Wahlkreis schicken muss. Dies ist bei Nationalratswahlen wichtig, werden doch (auch) auf Ebene der Regionalwahlkreise Mandate verteilt.

Denn ausgezählt werden die Wahlkarten de facto in drei Tranchen: Ein geringer Teil bereits am Sonntag - nämlich jene, die im eigenen Regionalwahlkreis abgegeben wurden.

Spätere Auszählung der Wahlkarten

Am Montag werten die Bezirkswahlbehörden die "klassische" Briefwahl und die im eigenen Wahlkreis abgegebenen Wahlkarten-Stimmen aus - und erst am Donnerstag die Landeswahlbehörden jene Wahlkarten- und Briefwahlstimmen, die am Sonntag in "fremden" Wahlkreisen gelandet sind. Dies geschieht so spät, weil die Wahlkarten zwischen den 39 Wahlkreisen hin- und hergeschickt werden müssen. Denn jede Stimme muss einem Bewerber aus dem Regionalwahlkreis zugutekommen, in dem der Wähler lebt.

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(APA/Red)

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