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Das sind die neuen Corona-Maßnahmen gegen Omikron

Die Regierung spricht sich für Maskenpflicht im Freien aus, sofern keine Abstände eingehalten werden können.
Die Regierung spricht sich für Maskenpflicht im Freien aus, sofern keine Abstände eingehalten werden können. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Am Donnerstag wurden die neuen Maßnahmen gegen die Omikron-Variante verkündet. Die Quarantäne wird dabei auf fünf Tage verkürzt, danach ist freitesten möglich. Im Freien herrscht FFP2-Maskenpflicht, sofern Abstände nicht eingehalten werden können. Zudem wird die Gültigkeit des Grünen Passes verkürzt.

Der Krisengipfel der Bundesregierung mit Vertretern der Länder und Experten der "gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination" (Gecko) hat am Dreikönigstag neue Maßnahmen gebracht. Künftig gilt eine FFP2-Maskenpflicht im Freien bei Unterschreitung des Zwei-Meter-Abstands, zudem soll die Quarantäne für Kontaktpersonen verkürzt und der Kontrolldruck im Handel erhöht werden, erklärten ÖVP-Bundeskanzler Karl Nehammer und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) im Anschluss.

Quarantäne-Regeln werden entschärft

Ab dem 8. Jänner werden die aktuellen Quarantäne-Regeln deutlich entschärft. Künftig gibt es keine Unterscheidung zwischen Kontaktpersonen der Kategorie 1 und 2 mehr, sondern nur noch den Begriff "Kontaktperson". Dreifach Immunisierte gelten künftig auch bei Kontakt mit einem Infizierten nicht mehr als Kontaktpersonen. Das gilt auch für zweifach geimpfte Kinder, die sich noch nicht boostern können (bei 5- bis 11-Jährigen). Auch wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben, wird man nicht mehr als Kontaktperson eingestuft. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können (bei 5- bis 11-Jährigen).


©APA

Wer als Kontaktpersonen gilt, der kann sich am fünften Tag mittels PCR-Test freitesten, bisher war das erst ab dem zehnten Tag möglich. Bei positiv getesteten Personen gilt die Absonderungsdauer künftig einheitlich für zehn Tage, ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Hier wird ebenfalls nicht mehr nach Virusvarianten unterschieden. Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit täglich gültigem Test und FFP2-Maske auch weiterhin arbeiten gehen.

Quarantäneregeln in der kritischen Infrastruktur

Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit täglich gültigem Test und FFP2-Maske auch weiterhin arbeiten gehen. Zu diesem Personenkreis gezählt wird insbesondere Gesundheitspersonal, Einsatzorganisationen, Personal in kritischer Infrastruktur (Energieversorgung etc.) und Personal zur Aufrechterhaltung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens. Eine Einstufung als versorgungskritisches Personal erfolgt im Einzelfall durch die zuständige Gesundheitsbehörde - auch der Bildungsbereich wird laut Kanzler Karl Nehammer dazugezählt.

FFP2-Pflicht im Freien

Die FFP2-Maske wird ab dem 11. Jänner auch im Freien verpflichtend - und zwar überall dort, wo kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist. Dies soll etwa in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen, etc. gelten. Ausnahme gibt es für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder. Die Bundesländer können selbstständig zusätzlich Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.

Gültigkeit des Grünen Passes auf 6 Monate verkürzt

Darüber hinaus habe man sich darauf geeinigt, die Gültigkeit des Grünen Passes auf sechs Monate zu reduzieren, dies gilt ab 1. Februar - und zwar für all jene, die bisher zweifach geimpft sind. Für dreifach Geimpfte bleibt die Gültigkeit bei neun Monaten. Damit wolle man erreichen, dass der dritte Stich weiterhin in Anspruch genommen wird, so Nehammer.

Regeln in Schulen

Für den Klassen- bzw. Gruppenverband in Bildungseinrichtungen gelten die Regelungen wie schon bisher. Bis zum Ende der vierten Schulstufe werden Kontaktpersonen grundsätzlich nicht als Hochrisikokontakte eingestuft. Erst wenn es innerhalb von fünf Tagen zu mehreren positiven Fällen in derselben Klasse bzw. Gruppe kommt, werden die abgrenzbaren Bereiche der Klasse bzw. Gruppe ins Distance Learning geschickt.

Ab der fünften Schulstufen werden weiterhin nur enge Kontakte und direkte Sitznachnachbarn als Hochrisikokontakte eingestuft. Hier gilt ebenso, dass keine Einstufung als Kontaktperson erfolgt, wenn konsequent und durchgehend Maske getragen wurde.

Handel muss 2G kontrollieren - "Aktion scharf" angekündigt

Bereits ab dem 10. Jänner soll es zu einer "Aktion scharf" bei 2G-Kontrollen kommen. Ab dem 11. Jänner folgt dann eine Kontrollpflicht im Handel (abseits jenes für den täglichen Bedarf, Anm.). An "Interaktionspunkten" (z.B. beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen an der Kassa) wird der 2G-Status verpflichtend zu kontrollieren sein. Auch wird es ab 3. Februar möglich sein, bei groben Vergehen gegen COVID-Maßnahmen temporäre Betretungsverbote (also Schließungen etwa von Geschäften) zu verhängen. Vorgesehen ist auch eine - noch nicht näher definierte - Erhöhung der Strafen ab 3. Februar.

Home-Office soll dort, wo es möglich ist, zur Regel (und nicht zur Ausnahme) werden. Geplant sind dazu noch Gespräche mit den Sozialpartnern.

Nehammer will Lockdown nicht ausschließen

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) sprach von einer "sehr ernsten und herausfordernden Situation". Das Virus sei "omnipräsent und gefährlich, weil es sich immer verändert". Die neue Variante Omikron bringe neue Herausforderungen mit sich. Einen Lockdown ausschließen will Nehammer nicht, stattdessen appelliert er, "gemeinsam so zusammenhelfen, dass man dagegen ankämpfen kann".

Mückstein: "Keine Entwarnung"

Auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sprach von einem Paradigmenwechsel durch Omikron. Diese Variante sei um ein Vielfaches ansteckender, dennoch scheine sie milder zu verlaufen. Sei bei Delta noch einer von vier Hospitalisierten intensivpflichtig gewesen, sei es bei Omikron nur einer von zehn. "Das ist aber keine Entwarnung", so Mückstein, könne doch Omikron dazu führen, dass sich viele Menschen gleichzeitig anstecken und so die kritische Infrastruktur gefährdet sei.

Die Intensität der fünften Corona-Welle hat sich in Österreich zuletzt klar beschleunigt. Am Dreikönigstag wurden 8.853 neue Fälle gemeldet, tags zuvor waren es knapp 10.000.

(APA/red)

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