Das neue Erwachsenenschutzrecht
Referent: Dr. Richard Forster, MBL: öffentlicher Notar
Mit 01.07.2018 tritt das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz in Kraft. Durch dieses Gesetz wird das bisherige Sachwalterrecht grundlegend reformiert. Es tritt ein völliger Paradigmenwechsel ein. Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für die Betroffenen werden in den Mittelpunkt gestellt.
Ziel des Vortrages: Kennenlernen der Grundzüge des neuen Erwachsenenrechtes. Insbesondere werden die vier tragenden Säulen der Erwachsenenvertretung – Vorsorgevollmacht, gewählte Erwachsenenvertretung, gesetzliche Erwachsenenvertretung sowie gerichtliche Erwachsenenvertretung – dargestellt und erläutert.
Mittwoch, den 07.11.2018 um 19.30 Uhr – Bildungshaus Batschuns
Anmeldungen unter kab@kab-vorarlberg.com oder 05523/53147
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!