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Das müssen Handy-Wertkarten-Besitzer jetzt tun

Registrieren Sie Ihr Wertkarten-Handy besser heute als morgen, wenn Sie es weiter verwenden wollen
Registrieren Sie Ihr Wertkarten-Handy besser heute als morgen, wenn Sie es weiter verwenden wollen ©APA-dpa
Wertkartenbesitzer müssen ihre SIM-Karte bis 01. September registrieren lassen. Wer das nicht tut, wird sein Handy nicht mehr benutzen können. Die Neuerung betrifft übrigens auch Nicht-Wertkartenbesitzer...
Registrierungspflicht für alle SIM-Karten

Der Countdown läuft: Am 1. September müssen alle SIM-Karten registriert sein. Unregistrierte Wertkartenhandys können danach nicht mehr aufgeladen und benutzt werden.

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Erhebungen zufolge sind noch hunderttausende unregistrierte Sim-Karten im Umlauf. Auch Nicht-Handy-Besitzer betrifft das Thema, denn Sim-Karten werden zunehmend in Produkten wie Alarmanlagen oder Autos eingesetzt.

Teil des Sicherheitspakets

Die Registrierungspflicht für Wertkartenhandys wurde mit dem sogenannten Sicherheitspaket eingeführt. Für neu gekaufte Wertkarten gilt sie bereits seit 1. Jänner. Nutzer, die vor 2019 erworbene anonyme SIM-Karten verwenden, haben noch bis Ende August Zeit, die Registrierung nachzuholen.

Ansonsten passiert Folgendes: Das Handy wird nicht mehr funktionieren!

"Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, weil das Mobiltelefon plötzlich nicht mehr funktioniert, empfehlen wir die Sommermonate für die Registrierung zu nutzen", meinte Telekom-Regulator Klaus M. Steinmaurer. Auf der RTR-Webseite gibt es Links zu den Informationen von rund 20 Betreibern.

ORF-Beitrag zur Registrierungspflicht

Handy-Betreibern drohen saftige Strafen bei Versäumnis

Die Betreiber müssen Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen; ihnen drohen Strafen bis zu 37.000 Euro, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen. Sie dürfen für die Erfassung der Daten ein Entgelt verlangen. Erfolgen kann die Registrierung im Shop des Betreibers, bei deren Vertriebspartnern, durch eine Bestätigung des Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam ("Photoident"). Minderjährige können sich eigenständig registrieren.

(APA) (Red.)

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