AA

Das hilft gegen den Kater nach einer flüssigen Silvester-Nacht

©VN
Dornbirn - Wer an Silvester zu viel Alkohol konsumiert, muss sich wohl auf einen "Hangover" einstellen. Der Genuss von zu viel Alkohol sollte aber nicht auf die leichte Schulter genommen werden, schließlich gibt es immer noch den berüchtigten "Tag danach".
Guntram Mähr im Interview

Ein Kater kann etwas Gutes sein, wenn er ruhig neben einem schnurrt. Wenn er aber von der letzten Nacht kommt und nichts mit einem Haustier gemeinsam hat, spürt man ihn umso schlimmer, wie Apotheker Guntram Mähr weiß: “Bei übermäßigem Alkoholkonsum kommt es zu einer starken Entwässerung des Körpers mit hohen Mineral- und Blutzuckerverlusten. Zudem kommt, dass beim Abbau von Alkohol Stoffwechselprodukte entstehen, die starke Kopfschmerzen verursachen können.”

1. Fettes Essen hilft

Deshalb rät der Apotheker zur Prävention: “Pro Glas mit einem alkoholhaltigen Getränk sollte ein Glas Wasser nachgetrunken werden. Auch sollte man nicht auf nüchternem Magen Alkohol trinken, fettige Speisen eignen sich hier am besten, weil sie die Alkoholaufnahme verlangsamen.”

2. Frische Luft aktiviert den Kreislauf

Am Tag danach kann man seinem Körper aber auch noch helfen, in dem man den Mineralhaushalt wiederherstellt: “Das geht gut mit Mineralwasser und Magnesiumbrause. Aber auch der Blutzucker sollte etwa mit Tomatensaft, Honig oder fructosehaltigen Getränken gehoben werden. Auch frische Luft hilft dem Körper bei der Regeneration, sie aktiviert und stützt den Kreislauf.”

“Bei der Einnahme von Schmerzmitteln sollte man achtsam sein, es gibt solche, die magenunverträglich sind und andere, die den Abbau des Alkohols in der Leber verlangsamen. Daher ist das Wirkungsvollste, sich beraten zu lassen. Ein Mittel aus der Homöopathie ist zum Beispiel die “Nux vomica”, die Brechnuss, die man sehr gut auch stündlich einnehmen kann”, so Mähr.

  • VIENNA.AT
  • Gesundheit
  • Das hilft gegen den Kater nach einer flüssigen Silvester-Nacht
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen