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Darf Österreicherin bleiben: Russische Spionin aus Deutschland abgeschoben

Heidrun Anschlag behält weiterhin ihren österreichischen Pass.
Heidrun Anschlag behält weiterhin ihren österreichischen Pass. ©APA
Kürzlich wurde die unter dem Namen Heidrun Anschlag bekannte russische Spionin aus deutscher Haft entlassen und nach Russland abgeschoben. Sie ist, ebenso wie ihr inhaftierter Ehemann, weiterhin im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft. Ein Feststellungsverfahren der Wiener MA 35, das zum Entzug der Staatsbürgerschaft führen dürfte, wurde bisher nicht beendet.
Agentin wurde abgeschoben

Die Eheleute, bei denen es sich laut deutschem Urteil um hauptamtliche Mitarbeiter des russischen Auslandsnachrichtendienstes SWR handelt, waren 2013 zu sechs und fünfeinhalb Jahren Haft, sowie zu einer gemeinsamen Geldstrafe in Höhe von 500.000 Euro verurteilt worden. Das Stuttgarter Oberlandesgericht hatte es für bewiesen erachtet, dass beide seit Anfang der Neunzigerjahre auf deutschem Boden für Russland spioniert hatten.

Agentin wurde abgeschoben

Nach Verbüßung der halben Haftzeit und der Bezahlung der Geldstrafe hatten die zuständigen Behörden dieser Tage von einer weiteren Vollstreckung der Haft bei Heidrun Anschlag abgesehen und sie nach Russland abgeschoben. Ihr Gatte Andreas, so die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe gegenüber der APA, werde die Freiheitsstrafe weiterhin verbüßen müssen.

Obwohl sich Andreas und Heidrun Anschlag stets als Kinder von nach Südamerika emigrierten Österreichern ausgegeben hatten, gehen Ermittlungsbehörden wie Nachrichtendienste in Deutschland und Österreich davon aus, dass es sich bei ihnen in Wirklichkeit um gebürtige Russen handelt.

Spione bleiben Österreicher

Auch nach ihrer Verurteilung durch ein deutsches Gericht, das diese Ansicht vollinhaltlich bestätigte, gelten die Eheleute und auch ihre mittlerweile volljährige Tochter weiterhin als österreichische Staatsbürger – dies bestätigt der APA eine Quelle aus informierten Kreisen. Ein sogenanntes “Feststellungsverfahren” ist seit zumindest Anfang 2013 an der Wiener Magistratsabteilung 35 anhängig, es ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Erst sobald per Bescheid festgestellt würde, dass es sich bei den Eheleuten in Wirklichkeit nicht um Kinder österreichischer Emigranten handelt, würde ihnen die österreichische Staatszugehörigkeit formal entzogen werden. Die für das Verfahren zuständige Magistratsabteilung 35 verweigerte mit Verweis auf Datenschutz gegenüber der APA jede Antwort.

Wie sind sie an Papiere gekommen?

Dass das Ehepaar jedenfalls auf eigenartige Weise in den Besitz österreichischer Dokumente gekommen ist, steht außer Zweifel. Auf Basis fragwürdiger Anträge hatten Gemeindeamtsleiter im steirischen Wildalpen und im burgenländischen Hornstein 1984 und 1989 Staatsbürgerschaftsnachweise für sie ausgestellt. In beiden Fällen dürften jeweils sowjetische Agenten ihr Händchen im Spiel gehabt haben: In Wildalpen war die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises von einem ehemaligen SS-Obersturmführer und mutmaßlichen KGB-Spion initiiert worden, in Hornstein hatte sich ein Mitarbeiter der sowjetischen Botschaft um das Dokument für Heidrun Anschlag bemüht.

Festnahmen im Jahr 2011

Bekannt wurden diese Fälle jedoch erst mehr als zwei Jahrzehnte später: Laut Insidern in Deutschland dürften die falschen österreichischen Identitäten der beiden Agenten von einem russischen Überläufer in den USA verraten worden sein. Im Stuttgarter Gerichtsurteil ist die Rede vom Hinweis eines “befreundeten Nachrichtendienstes”, der zu Ermittlungen des österreichischen Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung geführt habe. Nach Erhebungen in der Steiermark und im Burgenland hatten österreichische Verfassungsschützer schließlich im Sommer 2011 ihre deutschen Kollegen informiert. Wenige Wochen später wurden die Eheleute in Deutschland verhaftet. (APA)

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