Seit Beginn des laufenden Schuljahres gilt in Österreichs Volksschulen das Kopftuchverbot für Mädchen, das in einem nächsten Schritt auf weibliche Schülerinnen bis 14 Jahre ausgeweitet werden soll. Zuletzt ließ Integratiosministerin Susanne Raab mit der Idee aufhorchen, ein Kopftuchverbot auch für Lehrerinnen einzuführen.
DAÖ-Klubobmann Karl Baron befürwortet diese Pläne in einer Aussendung: "Kopftücher haben weder in Schulen noch allgemein im öffentlichen Dienst etwas verloren." Das Kopftuch sei kein Zeichen von Würde, sondern der Unterdrückung der Frau. Es sei darüber hinaus ein demonstratives Symbol, das auch politischen Einfluss ausüben würde, so Baron.
Generelles Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst gefordert
Die Allianz für Österreich (DAÖ) geht noch einen Schritt weiter und fordert die Einführung eines generellen Kopftuchverbots im öffentlichen Dienst. Laut Aussendung beruft sich die Partei dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2001. Der EGMR kam damals zu der klaren Entscheidung, dass ein beamtenrechtliches Verbot des Tragens eines Kopftuches mit der Menschenrechtskonvention vereinbar sei und weder der Religionsfreiheit noch dem Diskriminierungsverbot widerspreche.
(Red)