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Damit Lebensgefährte nichts merkt: Pensionistin warf Bierflaschen aus dem Fenster

Das Urteil gegen die Frau ist bereits rechtskräftig.
Das Urteil gegen die Frau ist bereits rechtskräftig. ©pixabay.com/Pexels
Eine 72-jährige Frau hatte Angst, dass ihr Lebensgefährte von ihrem Alkoholkonsum erfahren könnte. Ihre Art der Leergut-Entsorgung stieß bei der Richterin auf wenig Verständnis.

Weil sie immer wieder leere Bierflaschen aus dem Fenster geworfen hat, ist eine 72-jährige Pensionistin am Dienstag im Landesgericht für Strafsachen verurteilt worden. Die bisher Unbescholtene erklärte in der Verhandlung, sie habe aus Angst gehandelt, ihr Lebensgefährte könnte von ihrem Alkoholkonsum erfahren.

Alkoholikerin sei sie keine, versicherte die Pensionistin einleitend Richterin Minou Aigner. Sie genehmige sich pro Tag “vielleicht ein, zwei Bier. Schnaps trink ich keinen.” Offenbar immer noch zu viel für ihren Lebensgefährten: “Er will nicht, dass ich was trink’. Dass er nichts sieht, hab ich sie (die Flaschen, Anm.) aus dem Fenster geschmissen.”

Bierflaschen aus Fenster geworfen: Frau zeigt sich einsichtig

Die Wohnung am Alsergrund, in der die Frau seit 42 Jahren lebt, liegt im fünften Stock. Zwischen Oktober 2015 und Juli 2016 wurden sechs darunter geparkte Fahrzeuge in Folge von Flaschenwürfen beschädigt, darunter der Pkw einer am Landesgericht tätigen Strafrichterin. Eine weitere Flasche hätte um ein Haar einen kleinen Buben getroffen – sie zerschellte einen Meter neben dem Kind am Gehsteig. “Der Bub hätte tot sein können”, gab Richterin Aigner zu bedenken. “Schrecklich. Wahnsinn. Ich sehe es ein, es ist verrückt”, meinte die 72-Jährige.

Die Angeklagte war umfassend geständig. Wenn sie vom Friedhof heimkomme, wo ihr vor neun Jahren verstorbener Ehemann begraben liegt, greife sie hin und wieder zu einem Bier: “Da kommen Erinnerungen hoch. Man kann das manchmal nicht anders auslöschen.” Die Art und Weise, wie sie danach das Leergut loswurde, sei “ein Blödsinn. Ich schäm’ mich furchtbar.”

Urteil bereits rechtskräftig

Ihr Verteidiger schlug eine diversionelle Erledigung vor, um seiner Mandantin eine erstmalige Verurteilung zu ersparen, stieß damit aber bei der Richterin auf taube Ohren: “Eine Flasche nach der anderen aus dem Fenster rauspfeffern, da wär’ eine Diversion das falsche Signal.” Die Angeklagte fasste daher wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Sachbeschädigung sieben Monate bedingt aus. Nach Rücksprache mit ihrem Rechtsbeistand nahm die Frau die Strafe an. Das Urteil ist rechtskräftig.

Nach der Verhandlung zeigte sich Richterin Aigner noch an der von der Angeklagten bevorzugten Biermarke interessiert. “Ich sag’s Ihnen ganz ehrlich, Schwechater würd’ ich kein’s trinken”, beschied ihr die 72-Jährige.

(APA, Red.)

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