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Covid-Verordnung: "Weitere Klagen werden folgen"

Rechtsanwalt Dr. Marco Fiel vertritt den Gastronomen Tobias Kieber, der die Republik auf Schadenersatz verklagen möchte.
Rechtsanwalt Dr. Marco Fiel vertritt den Gastronomen Tobias Kieber, der die Republik auf Schadenersatz verklagen möchte. ©Paulitsch, handout/Fiel
Der Schrunser Gastwirt Tobias Kieber (Mobar) möchte die Republik auf Schadenersatz verklagen. VOL.AT sprach mit seinem Rechtsanwalt Dr. Marco Fiel über seine Chancen, eine bevorstehende Klagewelle und die schwierige Balance zwischen Politik und Bevölkerung während der Krise.
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Dass sich der Unmut der heimischen Gastronomen und Touristiker angesichts der aktuellen Situation nicht bessert, ist leicht nachvollziehbar. Immer mehr Wirte und Hoteliers stehen mit dem Rücken zur Wand. Einer von ihnen ist Tobias Kieber aus Schruns. Der Mobar-Wirt möchte nun vor Gericht ziehen und verlangt vom der Republik Schadenersatz. Möglich macht dies das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 1. Oktober des Vorjahres. Dort wurde die Schließung der Gaststätten im Rahmen der ersten Lockdown-Verordnung für unrechtmäßig erklärt. Der Feldkircher Rechtsanwalt Dr. Marco Fiel vertritt u.a. den Montafoner Gastronomen und rechnet sich in seinem Fall gute Chancen aus: "Wir vertreten ihn und weitere Mandanten bei der Prüfung von Amtshaftungsansprüchen. Die Chancen stehen gut, da durch die damalige Lockdown-Verordnung den Gastronomen massiver Schaden zugefügt wurde."

"Anlassgesetzgebung oft bedenklich"

"Ich möchte nicht von einem völligen Versagen des Ministeriums sprechen. Anlassgesetzgebung ist aus juristischer Sicht oft bedenklich, auch wenn während der Pandemie sicher mit zweierlei Augenmaß zu bewerten ist. In Bezug auf die Gastronomie ist bei der Verordnung die fehlende Begründung zu bemängeln", führt der Jurist aus. Der Rechtsanwalt zeigt einerseits Verständnis für die schwierige Situation der Regierung, wünscht sich aber auch eine bessere Abstimmung in Bezug auf die unterschiedlichen Regelungen und Verordnungen beziehungsweise mehr Vorlaufzeit, damit Betroffene besser planen oder reagieren können.

(VOL.AT)

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