Damit soll die Regelung, wonach Kreditgeber Zinszahlungen und Tilgungen verschieben müssen, wenn die Kreditnehmer ihre Raten nicht weiter zahlen können, bis Ende Oktober verlängert werden.
Bei der Regelung geht es um Verbraucherkreditverträge und Kredite an Kleinstunternehmen, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die ab dem 1. April 2020 fällig werden, sollen damit auf sieben Monate gestundet werden, sofern dem Kreditnehmer die Zahlungen aufgrund von Einkommensausfällen durch die Covid-19-Pandemie "nicht zumutbar" sind. Aktuell gilt die Stundung bis Ende Juni.
Kreditstundungen sollen verlängert werden
"Viele Menschen und kleine Unternehmen haben in der Coronakrise unverschuldet große Schwierigkeiten, ihre Kreditraten zurückzuzahlen. Ich bin deshalb froh, dass wir die finanzielle Verschnaufpause bei den Krediten um weitere vier Monate verlängern konnten", sagte dazu die zuständige Justizministerin Alma Zadic (Grüne) in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Für den Zeitraum der gesetzlichen Stundung fallen auch keine Verzugszinsen an, betonte die Ressortchefin.
Erfreut zeigte sich Zadic auch über die mit demselben Initiativantrag eingebrachte Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Unterhaltsvorschuss. "So ist gewährleistet, dass Alleinerzieher*Innen weiterhin leichter und schneller zu staatlicher Hilfe kommen. Das ist eine wichtige Maßnahme, um Kinder in der Krisenzeit finanziell zu unterstützen", so Zadic.
(APA/Red)