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Coronavirus-Maßnahmen: Diese Regelungen gelten für Mannschaftssport und Trainingskurse

Für privat geführte Indoor-Sportkurse gilt die 10-Personen-Regelung.
Für privat geführte Indoor-Sportkurse gilt die 10-Personen-Regelung. ©pixabay.com (Symbolbild)
Private Indoor-Veranstaltungen ist ab kommender Woche nur mehr für zehn statt bisher 50 Personen zulässig. Seit dieser Ankündigung geht bei Sportvereinen und Sportverbänden die Sorge um.
Regierung kündigt neue Maßnahmen an
Krisenverordnung wurde veröffentlicht

"Breitensport muss weiter möglich sein", verlangte Sport Austria, die Interessenvertretung des organisierten Sports in Österreich.

Entwarnung bei privat ausgeübtem Mannschaftssport

Was den privat ausgeübten Mannschaftssport betrifft, gab das Gesundheitsministerium am Freitagnachmittag Entwarnung. Wie auf APA-Anfrage mitgeteilt wurde, werden bei Sportarten wie Fußball, Basketball oder Eishockey, wo den Regeln entsprechend mehr als zehn Personen mitmachen müssen, die Spieler beider Mannschaften nicht in die Höchstteilnehmerzahl miteinberechnet. Begründung: die Veranstaltung könnte sonst gar nicht durchgeführt werden. Die zulässige Teilnehmerzahl wird in diesen Fällen daher nicht auf zehn Personen, sondern durch die von der Sportart erforderliche Spielerzahl beschränkt.

Gruppen-Kurse und Trainingseinheiten in Fitnesstudios betroffen

Anders sieht das bei Gruppen-Kursen oder Trainingseinheiten, die - etwa in Fitnessstudios - individuell angeboten werden, und für Sportarten aus, für deren Durchführung es weniger als zehn Personen benötigt. Im vereinsmäßig organisierten Kampfsportbereich - Boxen, Judo oder Karate - kann demnach ab Montag nur mehr zu zehnt trainiert werden, sofern das Training nicht im Freien abgehalten wird, hieß es seitens des Ministeriums. Grundsätzlich dürfte das - die entsprechende Verordnung wurde noch nicht kundgemacht - für alle Hobby-Sportler gelten, die Einzelsportarten betreiben und damit sämtliche Turn- oder Schwimmvereine betreffen.

Einzel-Trainings im Sportcenter nicht betroffen

Fitnessstudios sind von der Zehn-Personen-Regelung nicht umfasst, sofern dort einzeln trainiert wird. Dort sind bei der Sportausübung - wie generell im Sport - die Abstandsregeln einzuhalten, beim Betreten bzw. Verlassen der Sportstätte und in der Garderobe muss verpflichtend Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Zugangsbeschränkungen bei Überschreiten einer gewissen Personenanzahl, wie sie von einigen Fitness-Clubs unmittelbar vor dem Lockdown im März praktiziert wurden, sind vorerst nicht vorgesehen.

"Unruhe im Breitensport ist groß"

"Die Unruhe im Breitensport ist groß", hieß es zu dieser Thematik bei Sport Austria, der vormaligen Bundessportorganisation (BSO). Man führe laufend Gespräche mit der Politik und sonstigen Verantwortungsträgern, damit die avisierten Regelungen "mit Maß und Ziel" getroffen werden", wie Sport-Austria-Sprecher Georg Höfner-Harttila im Gespräch mit der APA erklärte. Die Verordnung des Gesundheitsministeriums müsse "Transparenz, klare Richtlinien und Auslegungen" bringen: "Sie darf den Sport nicht komplett abtöten."

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(APA/Red)

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