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Coronavirus-Lockerungen: Weitere Erleichterungen ab Freitag in Kraft

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) appelliert, trotz der Lockerungen weiterhin "mit Vernunft zu agieren"
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) appelliert, trotz der Lockerungen weiterhin "mit Vernunft zu agieren" ©APA/HELMUT FOHRINGER
Am Mittwoch hat das Gesundheitsministerium Details zu den Lockerungen bekanntgegeben, die am kommendem Freitag angesichts der hierzulande weiterhin stabilen Lage in der Coronakrise in Kraft treten können.
Hochzeitsfeiern mit 100 Personen wieder erlaubt
Kurz verkündet am Freitag weitere Lockerungen

Die Erleichterungen betreffen den Kultur- und Veranstaltungsbereich, den Hobbysport und die Freizeitgestaltung sowie den Tourismus und die Hotellerie.

Corona-Lockerungen in diversen Bereichen

Grundsätzlich wird im beruflichen Kontext hinsichtlich der Abstandsregelung eine Präzisierung vorgenommen. Ist aufgrund "der Eigenart der beruflichen Tätigkeit" der vorgesehene Abstand von mindestens einem Meter zwischen Personen nicht einzuhalten, "ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, etwa durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen", heißt es in der jüngsten Novelle zur COVID-19-Lockerungsverordnung. Taxativ aufgezählt sind in diesem Zusammenhang das Bilden von festen Teams, der Anbringen von Trennwänden oder Plexiglaswänden.

Hotellerie: Diese neuen Regelungen gelten

In Beherbergungsbetrieben hat der Gast in allgemein zugänglichen Bereichen gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht zur Gästegruppe in der gemeinsamen Wohneinheit gehören, weiter einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Das gilt dann nicht, "wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann". Im Eingangs- und Rezeptionsbereich ist weiter Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In Schlaflagern und Gemeinschaftsschlafräumen - das betrifft vor allem von alpinen Vereinen betriebene Schutzhütten und Jugendherbergen - ist ein Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern zu beachten und nicht - wie ursprünglich avisiert - zwei Meter.

Bei Hochzeiten und Begräbnissen werden wieder bis zu 100 Personen zugelassen. Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht gilt nicht in Freiluftbereichen, etwa auf Ausflugsschiffen.

Verbesserungen: Lockerung der MNS-Pflicht

Erfreut über die jüngsten Entwicklungen zeigte sich die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV). "Die neue Verordnung bringt eine ganze Reihe von Verbesserungen, allen voran die Lockerung der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bei Seminaren und Kongressen und die Erlaubnis von Veranstaltungen wie Hochzeiten mit bis zu 100 Teilnehmern", hielt ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer fest. Der beigefügte Fahrplan für weitergehende Lockerungsschritte eröffne der Branche Perspektiven, die die Hotels, deren Mitarbeiter und Zulieferer ganz dringend bräuchten.

Events indoor und outdoor: Das ist jetzt möglich

Auch bei Veranstaltungen werden bald wieder mehr zahlende Besucher zugelassen, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bereits angekündigt hatte. Mit 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen für 250 Personen, im Freiluftbereich für 500 Personen gestattet.

Mit 1. August 2020 sind grundsätzlich Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen für 500 Personen, im Freiluftbereich für 750 Personen erlaubt. Ab diesem Zeitpunkt sind mit einer entsprechenden Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde auch Veranstaltungen für bis zu 1.000 Personen, im Freiluftbereich für bis zu 1.250 Personen möglich, wenn mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung ein Covid-19- Präventionskonzept vorgelegt wird. Bei der Genehmigung sind die epidemiologische Lage im Einzugsgebiet der Veranstaltung sowie die Kapazitäten der lokalen Gesundheitsbehörden zu beachten.

Versammlungen: Andere Regelungen als im Kulturbereich

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist beim Betreten eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Am zugewiesenen Sitzplatz kann diese abgelegt werden, sofern der Abstand von einem Meter zum seitlichen Sitznachbarn nicht unterschritten wird und keine anderen geeigneten Schutzmaßnahmen vorhanden sind. Die Regelungen für Veranstaltungen gelten explizit nicht für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz und dem Arbeitsverfassungsgesetz, Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind, oder Veranstaltungen zur Religionsausübung und in privaten Wohnbereichen.

Fitnessstudios, Schwimmbäder und Thermen öffnen

Öffnen dürfen am kommenden Freitag auch wieder Fitnessstudios. Hier muss ein Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden, der aber ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden kann. Schwimmbäder und Thermen dürfen nur betreten werden, nachdem der Betreiber im Hinblick auf die besonderen Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 seine gesetzlich festgelegten hygienischen Verpflichtungen evaluiert sowie seine Maßnahmen und die Badeordnung entsprechend dem Stand der Wissenschaft adaptiert hat.

Gesundheitsminister Anschober appellierte am Mittwochnachmittag per Presseaussendung an die Bevölkerung, "weiterhin mit Vernunft zu agieren und insbesondere die Abstandsregeln einzuhalten und den Mund-Nasen-Schutz weiterhin zu tragen". Die engagierte Umsetzung der Maßnahmen gegen eine Ausbreitung der Pandemie sei "Grundvoraussetzung für die schrittweise Öffnung".

(apa/Red)

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