Die Gottesdienste der Kirchen und Religionsgemeinschaften sind von den am Donnerstag angekündigten Einschränkungen bei Veranstaltungen ausgenommen. Das hat Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) via Aussendung angekündigt. Allerdings wurden Maßnahmen vereinbart, die die Kirchen freiwillig umsetzen sollen. Dazu gehören Maskenpflicht während des öffentlichen Gottesdienstes und das Reduzieren von Gesang.
"Wie bisher sind öffentliche Gottesdienste von den allgemein gültigen Veranstaltungsregeln ausgenommen", sagte Raab in einer Aussendung. Dies gilt allerdings nicht für kirchliche Veranstaltungen außerhalb der Gottesdienste - diese fallen sehr Wohl unter die Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Für Gottesdienste sollen die Kirchen dagegen auf freiwilliger Basis bestimmte Maßnahmen umsetzen.
Maskenpflicht während der Gottesdienste
Vorgesehen ist demnach eine Maskenpflicht während der öffentlichen Gottesdienste. Zudem soll Desinfektionsmittel bereitgestellt und der Gesang reduziert werden. Außerdem ist (wie bei katholischen Gottesdiensten schon bisher) ein Mindestabstand zwischen den Gläubigen von zumindest einem Meter vorgesehen. Dies allerdings nicht, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert" (etwa bei der Kommunion). Bei Gottesdiensten im Freien sollen alle Teilnehmer Sitzplätze erhalten.
Für Trauungen, Beerdigungen und ähnliche "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" soll es ein Präventionskonzept geben, das durch einen Präventionsbeauftragten überwacht wird. Außerdem soll es zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze geben, um im Fall einer Infektion die Identifikation von Kontaktpersonen zu ermöglichen.
(APA/red)