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Coronavirus: Gratistest-Ausweitung beschlossen

Corona-Gratistest-Ausweitung kommt.
Corona-Gratistest-Ausweitung kommt. ©APA
Der Gesundheitsausschuss des Nationalrats hat am Donnerstag die Möglichkeit für kostenlose Corona-Tests in ärztlichen Hausapotheken für Versicherte außerhalb des ASVG gebilligt.

Bisher war dies gesetzlich nur für ASVG-Versicherte möglich. Die Regierungsparteien hatten einen dementsprechenden Abänderungsantrag im Rahmen von redaktionelle Anpassungen in mehreren Sozialversicherungsgesetzen eingebracht.

Gratis Coronatests auch für ELGA-Abgemeldete

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der nach dem Rücktritt von Rudolf Anschober interimistisch das Gesundheitsministerium führt, kündigte zudem an, dass es bald auch kostenlose Wohnzimmer-Corona-Tests für Personen geben wird, die von der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) abgemeldet sind. Man habe für diese Menschen nun eine Regelung gefunden. Ab dem 20. April 2021 sollen sie mit einer Bescheinigung Gratistests in den Apotheken erhalten können, sagte er laut Parlamentskorrespondenz.

NEOS-Anträge für Kostenersatz abgelehnt

Von den Regierungsparteien abgelehnt wurden die NEOS-Anträge für einen einheitlichen Kostenersatz für COVID-19-Tests, für die Einsicht über PCR-Tests in ELGA sowie für flächendeckende Antikörpertests. Ein FPÖ-Entschließungsantrag, der eine genaue Kontrolle der mit der Substanz Ethylenoxid sterilisierten und eingesetzten Medizin- und Hygieneprodukte einfordert, blieb ebenso in der Minderheit.

Daneben wurde auch eine umfassende Neuregelung des Berufs der Veterinärmedizin mit den Stimmen von ÖVP und Grünen auf den Weg gebracht. Die Oppositionsfraktionen merkten an, dass aus ihrer Sicht noch einige Formulierungen zu klären sind. Sie machen die Zustimmung im Plenum des Nationalrats abhängig davon, dass noch entsprechende Änderungen vorgenommen werden.

Ein Hauptziel der Novelle ist es, auf die gesteigerte Zahl an tierärztlichen Großpraxen mit Angestellten bzw. die vermehrte Kooperation von Einzelpraxen zu reagieren und die Formen der tierärztlichen Zusammenarbeit neu zu regeln. Im Ausschuss wurde von ÖVP und Grünen noch ein ergänzender Abänderungsantrag eingebracht.

Weitere Anträge vertagt

Mehrere Anträge von SPÖ und NEOS wurden nach teilweise emotional geführten Debatten mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. So forderten die NEOS etwa klarere rechtliche Vorgaben für psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten per Telemedizin, da aus ihrer Sicht die bestehende Rechtslage in der Praxis nicht ausreicht. Sie thematisierten auch die gegenwärtige Situation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Diese sei in der derzeitigen Pandemiephase besonders anspannt, argumentierten die NEOS und traten für Sofortmaßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ein.

Die SPÖ sprach sich dafür aus, die Blutspende-Verordnung dahingehend zu ändern, dass es keinen generellen Ausschluss von Spendern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität gibt. In einem weiteren Entschließungsantrag thematisierten sie die Rechte von intergeschlechtlichen Kindern und forderten, Behandlungen und Operationen von deren "persönlichen, vollständigen und informierten Zustimmung" abhängig zu machen.

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(APA/Red)

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