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Coronavirus: EU will Reisewarnungen abstimmen

Gemeinsame Ziele nach Beratungen der Tourismusminister definiert
Gemeinsame Ziele nach Beratungen der Tourismusminister definiert ©APA/AFP/MENAHEM KAHANA (Symbolbild)
Die Europäische Union will dem Tourismusbeauftragten der deutschen Bundesregierung zufolge Grenzschließungen in der Coronavirus-Krise künftig vermeiden, außerdem soll es Abstimmungen bei Reisewarnungen geben.

Regionale Maßnahmen sollten ergriffen werden, wenn die Infektionszahlen wie zuletzt deutlich anstiegen, sagte Thomas Bareiß am Montag in Berlin nach dreistündigen Beratungen mit den Tourismusministern der EU. Außerdem solle es eine engere Abstimmung bei Reisewarnungen, Corona-Tests und Quarantänevorschriften geben.

Tourismusbranche soll Prespektive gegeben werden

Und der von der Pandemie besonders hart getroffenen Tourismusbranche solle mit staatlichen Hilfen eine Perspektive gegeben werden. Dadurch solle auch der Strukturwandel vorangetrieben werden, beispielsweise mit Hilfen bei der Digitalisierung. Konkrete Beschlüsse zu den gemeinsamen Zielen wurden bei den informellen Beratungen der Regierungsvertreter aber nicht gefällt.

Vor der Krise stand der Tourismus für rund zehn Prozent der Wirtschaftskraft in Europa. Bareiß sagte, 23 Millionen Beschäftigte gebe es dank des Tourismus, in Deutschland seien es über drei Millionen. "Es geht um viel."

Quarantänevorschriften sollen bei negativem PCR-Test fallen

Geschäftsreisen sollen gefördert werden, indem Quarantänevorschriften nach negativen Schnelltests wegfallen könnten. Schnelltests seien daher ein wichtiger Baustein, um wieder mehr Normalität zu bekommen, so Bareiß. "Unser Ziel ist es, Reisebeschränkungen auf das notwendige Maß zu begrenzen und den Menschen in Europa wieder eine möglichst große Reisefreiheit zu ermöglichen, ohne dabei den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen."

Allerdings gibt es in Deutschland Reisewarnungen für zahlreiche Länder in Europa oder zumindest einzelne Städte und Regionen, darunter Wien, Tirol und Vorarlberg. Hierfür ist innerhalb der deutschen Bundesregierung das Auswärtige Amt zuständig, während der Tourismusbeauftragte im Wirtschaftsministerium angehängt ist.

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(APA/Red)

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