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Das ist der Entwurf für die nächste Lockdown-Verordnung

Das sind die wahrscheinlich neuen Maßnahmen ab nächster Woche.
Das sind die wahrscheinlich neuen Maßnahmen ab nächster Woche. ©APA
Die Vorstellungen, wie die neuen Corona-Maßnahmen aussehen, werden konkreter. Veranstaltungen werden untersagt - Tests oder Maske bei Pflegeheim- oder Spitalsbesuch.
Regierungs-Maßnahmen dürften umfassend sein

Morgen um 16.30 Uhr verkündet die Regierung aller Voraussicht nach den nächsten Lockdown für Österreich. 

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VOL.AT liegt nun ein Entwurf für die entsprechende Verordnung vor. Dieser enthält unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr sowie eine Schließung von Lokalen. Veranstaltungen werden untersagt, immerhin Zoos, Museen und Bibliotheken bleiben offen. Für Besuche in Spitälern oder Pflegeheimen braucht es einen Test an Ort und Stelle oder eine effektive Schutzmaske.

Ausnahmen von der Ausgangssperre

Der Entwurf, der mit Donnerstag 23 Uhr datiert ist und vermutlich noch die ein oder andere Änderung erfahren wird, schildert auch die Ausnahmen von der nächtlichen Ausgangssperre aus - und die sind recht umfangreich. Unter anderem sind die Betreuung von bzw. Hilfe für Personen genannt, berufliche Tätigkeiten, der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung, aber auch die "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens".

Maßnahmen in der Gastronomie

Sich schnell noch eine Pizza holen, wird nicht dazu gehören. Denn in der Gastronomie heißt es selbst beim Take-away mit 20 Uhr Feierabend. Angeboten werden darf ein Abholservice ab 6 Uhr. Offen bleiben Kantinen (Arbeitsstätte, Spitäler, Pflegeheime, Horte), Speisewägen sowie Hotelrestaurants für Gäste dieses Behergungsbetriebs (bis maximal 20 Uhr).

Maßnahmen im Tourismus

Freilich werden in den Unterkünften keine Touristen mehr beherbergt werden dürfen. Nur jene, deren Urlaub schon läuft, dürfen ihn gemäß dem Entwurf bis zum geplanten Ende genießen. Ansonsten dürfen nur Personen auf Dienstreisen oder die eine Wohnmöglichkeit brauchen, mit Zimmern versorgt werden.

Maßnahmen bei den Freizeitaktivitäten

Eng wird es im November mit Freizeitvergnügungen. Sport ist zwar noch möglich, aber nur wenn man sich körperlich nicht zu nahe kommt - also Joggen Ja, Fußballspielen nein. Einzig Profisportler können ihrer Tätigkeit mehr oder weniger uneingeschränkt nachgehen, wobei bei Sportveranstaltungen kein Publikum mehr erlaubt ist. Sprich, mit Inkrafttreten der Verordnung wird beispielsweise der Fußball-Europacup nur noch via TV zu betrachten sein.

Gleich ganz zusperren müssen Bäder, Freizeitparks, Tanzschulen, Indoor-Spielplätze und vieles mehr. Ausgenommen wären laut Entwurf Museen, Zoos, Bibliotheken und Parks.

Maßnahmen bei den Veranstaltungen

Veranstaltungen werden grundsätzlich verboten, explizit angeführt sind etwa kulturelle und sportliche Events, aber auch Messen, Gelegenheitsmärkte, Ausstellungen, Kongresse und nicht zuletzt Hochzeiten. Einzig Begräbnisse können weiter stattfinden, wobei aber nur noch 50 Trauergäste zugelassen werden dürften. Ausgenommen vom Veranstaltungsverbot sind etwa Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien oder Veranstaltungen zu religiösen Zwecken.

Maßnahmen im Gesundsheitsbereich

Mitarbeiter dürfen Alten-, Pflege- und Behindertenheime nur betreten, wenn zwei Mal pro Woche ein molekularbiologischer oder Anti-Gen-Test auf Corona durchgeführt wird und dessen Ergebnis negativ ist. Besucher dürfen diese Einrichtungen nur betreten, wenn unmittelbar beim Eingang ein Anti-Gen-Test durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist, oder während des Besuchs durchgehend eine FFP2-Maske getragen wird. Zugelassen ist nur ein Besucher pro Patient, ausgenommen ist Palliativ- und Hospizbegleitung. Für Kranken- und Kuranstalten gelten die selben Regelungen außer der Beschränkung auf eine Person pro Tag.

So ist die Maskenpflicht geregelt

Dazu kommen neben einer praktisch überall in Innenräumen geltenden Maskenpflicht noch etliche kleinere Regelungen, beispielsweise ein Verbot überfüllter Autos. Pro Reihe dürfen nur zwei Personen sitzen, so es sich nicht um Menschen aus dem gleichen Haushalt handelt.

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(APA) (VOL.AT)

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