Coronavirus-Demo in Wien: Untersagung war rechtswidrig

Die Untersagung der Demonstration gegen das Corona-Maßnahmenpaket der Bundesregierung war unzulässig.
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Eine Gruppe von Menschen fand sich am 24. April in der Wiener Innenstadt ein, um gegen das Coronavirus-Maßnahmenpaket der Bundesregierung zu demonstrieren. Allerdings war die Aktion der Initiative für evidenzbasierte Corona-Informationen (ICI) am Albertinaplatz zuvor untersagt worden. Wie die Veranstalter nun mitteilten, hat nun das Verwaltungsgericht Wien das Verbot als rechtswidrig erachtet.
Die Polizei war damals eingeschritten, nachdem sie zuvor die Teilnehmer aufgefordert hatte, den Platz zu verlassen. Dabei kam es auch zu einer Festnahme wegen Widerstands. Die ICI habe gegen die Untersagung der Kundgebung durch die Landespolizeidirektion Wien ein Rechtsmittel eingelegt und nun vor dem Verwaltungsgericht Wien Recht bekommen, wie der Anwalt der Initiative mitteilte.
Demnach sei nur der Ein-Meter-Sicherheitsabstand relevant gewesen, egal ob es sich um eine Kundgebung oder um einen privaten Spaziergang handle. Mit der "illegalen Untersagung" seien etwa verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte des Staatsgrundgesetzes verletzt worden, beklagen die Veranstalter.
(APA/Red.)