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Coronavirus-Auflagen: Betriebsstätten sollen künftig von Polizei kontrolliert werden

Auch die Polizei soll künftig die Einhaltung der Coronavirus-Auflagen in Betriebsstätten kontrollieren.
Auch die Polizei soll künftig die Einhaltung der Coronavirus-Auflagen in Betriebsstätten kontrollieren. ©APA (Sujet)
Künftig soll die Einhaltung von Corona-Auflagen in Betriebsstätten, Arbeitsorten, Verkehrsmitteln und bestimmten Orten nicht mehr nur von den Bezirksverwaltungsbehörden kontrolliert werden, sondern auch von der Polizei. Das geht aus Gesetzesanträgen von ÖVP und Grünen hervor, die am Dienstag im Gesundheitsausschuss behandelt werden. Auf den Weg gebracht wird dort auch die Möglichkeit, dass Sanitäter Corona-Impfungen durchführen dürfen.

Bisher waren laut COVID-19-Maßnahmengesetz nur die Bezirksverwaltungsbehörden ermächtigt, Überprüfung vor Ort durchzuführen. Laut einem der APA vorliegenden Entwurf soll im Maßnahmengesetz nun auch festgeschrieben werden, dass diese Kontrolltätigkeit auch die "Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes" durchführen können - allerdings nur auf Ersuchen der Bezirksverwaltungsbehörden. Von den Kontrollen jedenfalls nicht umfasst ist der private Wohnbereich, dieser ist von der Definition der "bestimmten Orte" laut Maßnahmengesetz grundsätzlich ausgenommen.

Eine weitere Neuerung betrifft die Vorbereitung der Corona-Impfstrategie: Mit der Erlaubnis für Sanitäter, künftig Corona-Schutzimpfungen verabreichen zu dürfen, soll sichergestellt werden, dass eine große Anzahl von Personal zur Verfügung steht. Die Durchführung der Impfung muss jedenfalls unter ärztlicher Aufsicht erfolgen, außerdem sollen Sanitäter nur dann impfen dürfen, wenn sie über mindestens 2.000 Stunden Erfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre verfügen und eine entsprechende Schulung erhalten haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Impfungen in "strukturierten Einrichtungen" wie z.B. Impfstraßen im Auftrag der Landessanitätsbehörde stattfinden. Und Sanitäter werden nur bei Erwachsene eine Corona-Impfung durchführen dürfen, da bei Kindern eine "spezifische Expertise" erforderlich sei, heißt es im Entwurf.

FPÖ ortet bei Polizeibefugnissen Grundrechtswidrigkeiten

Die FPÖ übt an den von ÖVP und Grünen geplanten weiteren Schritte in der Corona-Bekämpfung scharfe Kritik. Klubobmann Herbert Kickl sieht im Vorhaben, künftig auch der Polizei Kontrollen in Betriebsstätten, Arbeitsorten, Verkehrsmitteln und bestimmten Orten zu ermöglichen, eine Grundrechtswidrigkeit.

Verärgert zeigte sich Kickl auch über die Informationspolitik der Regierungsfraktionen gegenüber der Opposition. Erst am späten Montagnachmittag bzw. -abend seien die entsprechenden Abänderungsanträge, die am Dienstag im Gesundheitsausschuss behandelt werden, "kurzfristig und ohne die zwischen den Parlamentsfraktionen konsensual geltende 24-Stunden-Vorlaufzeit" übermittelt worden. Und diese würden "massive materielle Änderungen" enthalten. "Fast alle diese Maßnahmen enthalten massive grundrechtswidrige und rechtsstaatlich höchst bedenkliche Eingriffe", so der blaue Klubchef in einer Aussendung.

Kickl sieht vor allem das "Hausrecht" der Bürger und Unternehmer sowie Verkehrsteilnehmer "massiv eingeschränkt". "ÖVP-Minister (Karl, Anm.) Nehammers Polizei soll jetzt durch eine überfallsartig eingebrachte und damit absolut heimtückische Novellierung des Covid-19-Maßnahmengesetzes die grundrechtswidrige Generalbefugnis erhalten, gemäß § 9 jede Betriebsstätte, jeden Arbeitsort, jedes Verkehrsmittel und bestimmte Ort, das heißt auch jede Privatwohnung und jedes Privathaus zu betreten und zu kontrollieren", warnte er (im COVID-19-Maßnahmengesetz ist allerdings der "private Wohnbereich" dezidiert von den "bestimmten Orten" ausgenommen, Anm.).

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(APA/Red.)

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