AA

Coronakrise: Miet-Rückstände werden länger gestundet

Mietrückstände: Nachzahlung bis Ende März möglich.
Mietrückstände: Nachzahlung bis Ende März möglich. ©APA
Wenn Betroffene wegen der Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können Mieten später nachbezahlt werden. Die ursprüngliche Frist mit Jahresende wird bis Ende März ausgedehnt, kündigt Justizministerin Alma Zadic im Vorfeld des Justizausschusses an.

Vor Delogierung geschützt sind Mieter unverändert bis ins Jahr 2022 hinein.

Mietzinsrückstände: Mieter können bis 30. Juni 2022 ihre Wohnung nicht verlieren

Die Mietzinsrückstände aus dem Frühjahr können konkret bis 30. Juni 2022 nicht dazu führen, dass Mieter deswegen ihre Wohnung verlieren. Dies und die Stundung beziehen sich auf Personen, die aufgrund corona-bedingter Einkommensverluste zwischen 1. April und 30. Juni Schwierigkeiten hatten, ihre Wohnungsmiete zu zahlen.

Darüber hinaus können Räumungsexekutionen auf Antrag der Mieter bis zum 30. Juni kommenden Jahres weiterhin erleichtert aufgeschoben werden. Das soll ihnen mehr Zeit geben, eine neue Unterkunft zu finden. Räumungen werden nur in absoluten Ausnahmefällen durchgeführt.

Verlängerte Regelung nur für Wohnraum-Mieten

Die verlängerten Regelungen sollen für alle Wohnraummieten gelten, nicht aber für Geschäftsräume oder Pacht. Die Bestimmung kommt freilich nur zur Anwendung, wenn die Nichtzahlung auf den Auswirkungen von Corona beruht. "Wir lassen es nicht zu, dass jemand unverschuldet vor die Türe gesetzt wird, denn Wohnen ist ein Grundrecht", so Zadic in einer schriftlichen Stellungnahme.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Coronakrise: Miet-Rückstände werden länger gestundet
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen