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Coronakrise: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Kinder

Arbeitnehmer, die minderjährige Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Schule oder der Kindergarten geschlossen haben, werden künftig einen Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit haben.
Arbeitnehmer, die minderjährige Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Schule oder der Kindergarten geschlossen haben, werden künftig einen Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit haben. ©Pixabay.com (Sujet)
Arbeitnehmer, die minderjährige Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Schule oder der Kindergarten geschlossen haben, werden künftig einen Rechtsanspruch auf vier bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit haben - vorausgesetzt, trotz allen Bemühens stehen keine alternativen Betreuungsstrukturen zur Verfügung. Mit breiter Mehrheit hat der Sozialausschuss des Nationalrats eine entsprechende Novelle am Mittwoch zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz gebilligt.

Sie war gemeinsam von ÖVP, SPÖ und Grünen vorgeschlagen worden. Auch zur Betreuung von in Quarantäne befindlichen Kindern wird demnach im Bedarfsfall ein Fernbleiben von der Arbeit bei voller Lohnfortzahlung möglich sein. Die Betriebe erhalten im Gegenzug die gesamten - und nicht nur wie derzeit die Hälfte der - Lohnkosten ersetzt. Gelten soll die neue Regelung laut Gesetzentwurf bis zum Ende des Schuljahrs 2020/21.

NEOS stimmten gegen Novelle

Gegen die Novelle stimmten lediglich die NEOS. Ihrer Meinung nach wird mit dem Entwurf der Boden für Schulschließungen aufbereitet, berichtete die Parlamentskorrespondenz Mittwochabend. Zudem verwiesen sie auf drohende Probleme für Unternehmen. Sowohl Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) als auch Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) stellten einen Zusammenhang zwischen der Novelle und geplanten Schulschließungen allerdings vehement in Abrede. Es brauche schon in der jetzigen Konstellation Sicherheit für die Eltern, betonte Aschbacher.

Beschlossen hat der Sozialausschuss darüber hinaus die Verlängerung von Corona-Sonderregelungen für in Altersteilzeit befindliche Personen und für Selbstständige, die ihre Erwerbsarbeit eingestellt haben. Die bereits 2017 mit längeren Übergangsfristen beschlossene Angleichung der Kündigungsfristen für Arbeiter an jene der Angestellten wird hingegen um ein halbes Jahr auf 1. Juli 2021 verschoben. Was die von der Regierung in Aussicht gestellte zweite Einmalzahlung für Arbeitslose betrifft, sind die gesetzlichen Grundlagen noch ausständig - laut Arbeitsministerin Christine Aschbacher ist man gerade dabei, Details zu klären.

Arbeitnehmer hat "alles Zumutbare" zu unternehmen, um Arbeitsverhinderung zu vermeiden

Per Abänderungsantrag ausdrücklich klargestellt wurde, dass der Arbeitgeber unverzüglich zu informieren ist und Arbeitnehmer "alles Zumutbare" unternehmen müssen, dass es zu keiner Arbeitsverhinderung kommt. Das heißt, sie sind angehalten, sich aktiv um Betreuungsalternativen zu kümmern.

Als Wermutstropfen sieht FPÖ-Abgeordnete Belakowitsch, dass gleichzeitig mit den neuen Sonderbetreuungszeit-Regelungen eine Verschiebung der kündigungsrechtlichen Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten um ein halbes Jahr beschlossen wird. Demnach werden die bereits im Jahr 2017 verabschiedeten Bestimmungen erst auf Kündigungen, die nach dem 30. Juni 2021 ausgesprochen werden, Anwendung finden. Angesichts der angespannten Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage sei das "eine ganz wichtige Maßnahme", hielt ÖVP-Abgeordnete Smodics-Neumann dazu fest. "Das tut ein bisschen weh", meinte demgegenüber Belakowitsch. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker sieht in diesem Bereich generell noch viele offene

Von Seiten der SPÖ warb Markus Vogl für zwei Anträge seiner Fraktion, die unter anderem auf eine vorübergehende Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe sowie eine Ausweitung des Bildungsbonus abzielen. Auch die FPÖ spricht sich dafür aus, das Arbeitslosengeld vorübergehend zu erhöhen und die Bezugsdauer zu verlängern. So soll ein sogenannter "Covid-19-Ausgleich" sicherstellen, dass die Nettoersatzrate für die Dauer der Corona-Krise von 55 auf 70 Prozent des Einkommens steigt. Von Seiten der Regierungsparteien sagte Markus Koza (Grüne) zu, die Anliegen der SPÖ in Bezug auf die Einmalzahlung für Arbeitslose zu prüfen.

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(APA/Red.)

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