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Corona-Test für Dienstleister in Spitälern verpflichtend

Die Testpflicht gilt unter anderem für nicht-medizinische externe Dienstleister wie Frisöre. die im Spital körpernahe Dienstleistungen erbringen.
Die Testpflicht gilt unter anderem für nicht-medizinische externe Dienstleister wie Frisöre. die im Spital körpernahe Dienstleistungen erbringen. ©APA/ERWIN SCHERIAU
Externe Dienstleister, die in Spitälern zu tun und dabei Kontakt zu anderen Personen haben, müssen künftig regelmäßig einen negativen Coronatest vorweisen.

Für Spitals-Besucher gilt die Testpflicht aber nicht, hieß es beim Krisenstab des Landes OÖ auf APA-Anfrage. Auf die Frage, warum Besucher in Spitälern keinen Test brauchen, in Altersheimen aber schon, hieß es aus dem Gesundheitsministerium, dass in den Krankenhäusern bereits äußerst strenge Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

Test bei körpernahen Dienstleistern darf maximal 48 Stunden alt sein

Nicht-medizinische externe Dienstleister mit Kundenkontakt - das betrifft auch körpernahe Dienstleistungen wie etwa Friseure - müssen mindestens alle sieben Tage ein negativen Test vorlegen oder eine FFP2-Maske tragen, präzisierte das Gesundheitsministerium am Donnerstagabend. Nicht-medizinische externe Dienstleister ohne Kundenkontakt benötigen keinen Test. Vorgewiesen werden können sowohl ein negativer Antigen- als auch ein molekularbiologischer (PCR- oder LAMP-)Test.

Spitalmitarbeiter sowie einige andere Personengruppen - Patientenanwälte, Pflegevertreter etc. - müssen ebenfalls mindestens alle sieben Tage einen Test vorlegen, um das Haus betreten zu dürfen. Bei einem positiven Testergebnis kann eine Ausnahme gemacht werden, wenn die Betroffenen nach einer bereits überstandenen Infektion mindestens 48 Stunden symptomfrei sind oder aufgrund eines Laborbefundes davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht (CT-Wert über 30), hieß es aus dem Krisenstab des Landes OÖ.

Ausnahme für bereits Genesene mit Antikörpern

Wenn jemand in den vergangenen sechs Monaten bereits infiziert war, darf er ohne Test das Spital betreten. Er muss aber eine ärztliche Bestätigung oder einen Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlegen.

Ab sofort sind auch die Mitarbeiter aller nicht bettenführenden Gesundheitseinrichtungen wie etwa Physiotherapie- oder Arztpraxen alle sieben Tage zur Testung verpflichtet.

(APA/Red)

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