AA

Corona-Strafen bei Privatbesuchen: Unterschiedliche Vorgangsweise

Bisher kein Antrag gegen Strafe für Privatbesuch beim VfGH eingelangt
Bisher kein Antrag gegen Strafe für Privatbesuch beim VfGH eingelangt ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die Bundesländer gehen höchst unterschiedlich mit den während des Corona-Lockdowns verhängten Strafen für Privatbesuche um, wie ein APA-Rundruf ergab.
Wien erwägt Kulanzlösung
Verwaltungsgericht kippte Strafe

Wien und Niederösterreich sprechen von Rückzahlung. Vorarlberg und Salzburg haben das Problem nicht, Tirol sieht den Bund am Zug. Das Gesundheitsministerium denkt aber nicht an einen Einlass.

Landesverwaltungsgericht kippte 600 Euro-Strafe

Aufs Tapet kam die Frage, weil das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eine Strafe von 600 Euro für einen Privatbesuch aufhob, mit der Begründung, dass der "Aufenthalt in privaten Räumen" nie untersagt gewesen sei. Das Land - wo insgesamt 2.000 Anzeigen zum COVID-19-Maßnahmengesetz eingelangt sind - kündigte umgehend an, alle Strafen bei gleich gelagerten Sachverhalten zurückzuzahlen. Wer sich zu Unrecht belangt fühlt, kann sich an die zuständige Behörde wenden. Bei künftigen Beurteilungen werde die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Berücksichtigung finden, teilte das Land mit.

Wien derzeit ohne Generallösung

Wien stellte zwar keine solche Generallösung in Aussicht, ließ aber wissen, dass eine Strafe zurückgenommen werden könne, wenn mit der strittigen Verordnung des Gesundheitsministers die Rechtsgrundlage nicht halte.

Nach derzeitigem Stand nicht mit dieser Frage konfrontiert ist der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Bisher ist kein Antrag eingelangt, der sich speziell gegen eine für einen Privatbesuch verhängte Strafe wendet. Dem Gerichtshof liegen derzeit etwa 70 Fälle mit Fragen betreffend die Corona-Gesetze bzw. Verordnungen vor, bis Mitte Juli ist mit einer Reihe von Entscheidungen zu rechnen.

Vorarlberg: Keine Strafe bei Privatbesuchen

Salzburg und Vorarlberg müssen nicht überlegen, wie sie auf die niederösterreichische Entscheidung reagieren. Denn Vorarlberg hat "die Strafabteilungen schon früh angewiesen, bei Privatbesuchen keine Strafen zu verhängen", hieß es im Amt der Vorarlberger Landesregierung auf APA-Anfrage: "Uns sind auch keine solchen Fälle bekannt."

Ebenso in Salzburg: Dort genoss die Polizei in den vergangenen Wochen den Ruf, bei Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz recht zurückhaltend gehandelt zu haben. Das spiegelt sich bei den Strafen für Privatbesuche wider: "Wir haben in Salzburg keinen solchen Fall", teilte eine Sprecherin des Landes mit. Auch beim Landesverwaltungsgericht sei keine solche Beschwerde anhängig, die Frage der Rückzahlungen stelle sich damit nicht.

Insgesamt hat die Polizei in Salzburg bis zum 19. Mai genau 1.551 Anzeigen und 154 Organmandate wegen Missachtung der Covid-Maßnahmen ausgestellt - Tendenz zuletzt stark rückläufig. "Der Großteil der Ahndungen ist dabei mit anderen Delikten zusammengefallen", sagte Polizeisprecher Hans Wolfgruber zur APA - etwa mit Lärmerregung oder Cannabiskonsum. "Es hat sich also vielfach nicht per se um Covid-Übertretungen gehandelt."

(APA/red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Corona-Strafen bei Privatbesuchen: Unterschiedliche Vorgangsweise
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen