Corona-Regeln: Großeltern dürfen mehrere Enkel beaufsichtigen
Treffen mit den Großeltern sind abgesehen davon aber nur unter gewissen Bedingungen erlaubt, keinesfalls zulässig sind Familienfeiern.
Nur "Einzelpersonen" sprfen mehrere Personen eines anderen Haushaltes gleichzeitig treffen
Grundsätzlich gilt, dass nur "Einzelpersonen" eines Haushaltes mehrere Personen eines anderen Haushaltes gleichzeitig treffen dürfen. Das gilt für Treffen mit "engsten Angehörigen" (Kinder, Eltern und Geschwister) ebenso wie für Kontakte mit "wichtigen Bezugspersonen", zu denen auch die Großeltern oder andere Verwandte zählen (hier gilt die zusätzliche Bedingung, dass mit diesen Bezugspersonen auch schon bisher in der Regel mehrmals wöchentlich "physischer" Kontakt bestanden haben muss).
Großeltern dürfen mehrere Enkel beaufsichtigen
Die Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder (etwa von Großeltern über mehrere Enkel) ist von diesen Bestimmungen aber ausgenommen. So können z.B. auch mehrere Kinder von beiden Großeltern gemeinsam beaufsichtigt werden, gleiches gilt, wenn man die Kinder in die Obhut des Nachbarn gibt, sofern man selbst verhindert ist.
Familienfeiern weiterhin nicht erlaubt
Grundsätzlich nicht gestattet ist es hingegen, dass beide Großeltern gleichzeitig mit ihren Kindern und Enkeln zusammentreffen. Aber auch hier gibt es laut Gesundheitsministerium eine Ausnahme: Im Fall dessen, dass die Eltern die Aufsichtspflicht über ihre Kinder ausüben müssen (etwa im Fall eines alleinerziehenden Vaters, der sein Kind ja nicht unbeaufsichtigt lassen kann), können auch Kinder, Eltern der Kinder und Großeltern der Kinder zusammentreffen. "Aus epidemiologischer Sicht empfehlen sich solche Treffen allerdings nicht", hieß es aus dem Ressort zur APA.
Verboten sind jedenfalls all jene Zusammenkünfte, die einer Familienfeier entsprechen. Grund ist die große Ansteckungsgefahr bei derartigen Zusammenkünften.
(APA/Red)