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Corona-Regeln für Golfplätze ab 1. Mai veröffentlicht

Diese Regeln gelten ab 1. Mai auf den Golfplätzen.
Diese Regeln gelten ab 1. Mai auf den Golfplätzen. ©pixabay.com (Symbolbild)
Österreichs Golfclubs haben am Mittwochabend die Covid-19-Verordnung des Österreichischen Golfverbandes (ÖGV) per Mail erhalten. So sollten sich Golfer am 1. Mai auf dem Golfplatz verhalten.

Damit kennen nun auch Hobbygolfer die Regeln für die Birdie-Jagd ab 1. Mai, wenn sie wieder ihren Sport betreiben dürfen. So muss etwa zwingend beim Club vorab eine Tee Time reserviert werden. Diese Startzeiten sind zwingend einzuhalten, um Gruppenbildungen zu vermeiden.

Flights mit vier Spielern möglich - Begleitpersonen nicht erlaubt

Auf der Plattfom TeeOnline werde deshalb ein Pop-up programmiert, wo der Buchende zu bestätigen hat, dass weder er selbst noch die Flight-Partner Coronavirus-Krankheitssymptome aufweisen. Aufgrund des zu erwarteten Ansturms nach der Corona-Zwangspause werden auch weiterhin Flights mit vier Spielern möglich sein. Dabei sind selbstverständlich die Abstandsregeln strikt einzuhalten und "Begleitpersonen" nicht erlaubt. Golfcarts werden desinfiziert und dürfen nur alleine bzw. mit im selben Haushalt lebenden Personen benützt werden.

Gold-Regeln: Rechen weg, Fahnen tabu

Rechen bei Bunkern wurden entfernt. Sollte ein Ball in einem solchen Hindernis landen, darf mit Besserlegen gespielt werden. Die Fahnen am Grün müssen stecken bleiben, um eine Kontamination durch Kontakt zu vermeiden. Nach Beendigung der Runde ist die Sportanlage unverzüglich zu verlassen. Golfunterricht kann unter Einhaltung der Abstandsregeln stattfinden, auch Übungsanlagen stehen unter Einhaltung des Mindestabstands und der Hygienemaßnahmen (Desinfektion) zur Verfügung.

Garderoben sowie Toiletten dürfen geöffnet werden, allerdings muss die für den Handel geltende Regelung von maximal einer Person auf 20 Quadratmetern eingehalten werden. Letztere gilt auch für Clubhäuser, Sekretariate oder Pro Shops, die nur mit Mundschutz betreten werden dürfen. Das arbeitende Personal in diesen Räumlichkeiten muss zusätzlich durch Plexiglasscheiben geschützt werden.

Duschen, Sauna und Wellnessbereiche bleiben geschlossen

Duschen, Sauna, Fitness- und Wellnessbereiche und alle anderen Nassräume bleiben geschlossen. Club-Restaurants dürfen erst ab 15. Mai unter Einhaltung der Gastronomieverordnung wieder öffnen. Bis zu diesem Datum ist auch der Turnierbetrieb ausgesetzt. Kinder- und Jugendturniere wird es laut ÖGV, der aktuell den entsprechenden Kalender überarbeitet, voraussichtlich erst ab 1. Juli wieder geben.

(APA/Red)

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