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Corona-Maßnahmen: Gastronomie hofft auf Öffnung ab 15. Mai

Die Regierung hat bislang noch keine konkreten Vorgaben für die Gastronomie verkündet.
Die Regierung hat bislang noch keine konkreten Vorgaben für die Gastronomie verkündet. ©pixabay.com (Sujet)
Wann und unter welchen Voraussetzungen die heimische Gastronomie wieder öffnen darf, hat die Regierung noch nicht konkretisiert. Strenge Richtlinien könnten für die Gastronomen zur Herausforderung werden.
"Ausgewogenes Gesamtpaket" erwünscht
Maskenpflicht in Restaurants

Die Öffnung der Gastronomie ist vorerst für den 15. Mai geplant und weiterhin wird heftig spekuliert, unter welchen Voraussetzungen dies passieren könnte.

Allerdings will sich die Bundesregierung vor Ende April nicht in die Karten blicken lassen. Denn nach der Teilöffnung des Handels spielt die Entwicklung der Fallzahlen in der Coronakrise natürlich weiterhin die Hauptrolle.

15. Mai für Gastronomie-Öffnung denkbar, Richtlinien noch unklar

In enger Abstimmung mit der Wirtschaftskammer vertritt Stefan Ratzenberger eine prominente Schar von Gastronomen mit deren Wünschen an die Regierung. "Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung immer die 14 Tage abwartet, ob es zu einem neuen Anstieg der Fallzahlen kommt. Bis dahin ist alles andere Glaskugel schauen", sagte der PR-Experte und frühere Ministersprecher am Dienstag im APA-Gespräch.

Zwar sei der 15. Mai bei guter Entwicklung der Fallzahlen in der Coronavirus-Pandemie nicht abwegig für einen Start der Gastronomie. "Die Frage ist nur, ist es denn betriebswirtschaftlich vertretbar und was sind denn die Richtlinien? Habe ich 20 Quadratmeter für einen Gast, dann sitze ich in einem durchschnittlichen Wiener Beisl zu zweit." Es gebe derzeit eine "digitale Post", meint er in Abwandlung der "stillen Post". "Das sollte uns zeigen, es ist einfach noch nichts fix."

Produktionsstart schon vor Geschäftsöffnungen notwendig

Baldige Klarheit erhofft der Sprecher der Interessensvertretung aber doch und schildert die Problematik am Beispiel der Kaffeehaus-Kette "Aida": "Ich kann keine der Kaffee-Konditoreien aufsperren, ohne zu produzieren. Jetzt weiß ich, ich kann zum Beispiel am 15. Mai aufsperren, das heißt, ich muss spätestens mit Anfang Mai beginnen zu produzieren und jetzt bereits einkaufen", so Ratzenberger. Zusätzlich müssten Leute aus der Kurzarbeit zurückgeholt werden und alles wieder hochfahren.

Im Falle der "Aida" habe man nach der Schließung vor Ostern Abertausende Schoko-Osterhasen und Osterpinzen einfach verschenkt. "Aber das kann ich mir einmal leisten und nicht zehn Mal."

Der zeitliche Vorlauf und die Vorbereitung auf (weitere) finanzielle Engpässe ist für den auch in Sachen Nichtrauchergesetz für die Nachtgastronomen in einer Interessensvertretung tätigen Ratzenberger eben auch für die Nachtlokale eminent wichtig.

Nachtlokale bleiben wohl noch länger zu

Ein Beispiel ist die doch frühe Absage des Münchener Oktoberfests am Dienstag. Ähnliche Gewissheit wünscht sich Ratzenberger auch für die Nachtgastronomie in Österreich. Denn selbst Branchenvertreter geben sich keiner Illusion hin: Ähnlich wie bei großen Kultur- oder Sportveranstaltungen, die nach aktuellem Stand erst im September wieder stattfinden dürfen, werden auch Bars, Clubs und Diskotheken noch länger nicht aufsperren.

Von einem Mindestabstand kann in Diskotheken wohl kaum eine Rede sein. "Es liegt in der Natur einer Bar, dass man zusammensteht und plaudert", meinte auch Peter Dobcak, Gastro-Obmann der Wirtschaftskammer Wien zum "Kurier" (Dienstag).

Rechtssicherheit für Nachtgastronomie erhofft

Neben der Tages-Gastronomie will sich Stefan Ratzenberger daher auch für die Nacht-Gastronomie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr einsetzen. "Die Nachtgastronomie hat nur im Bundesland Wien jedes Jahr einen Umsatz von einer Milliarde Euro. Das ist ein riesengroßer Wirtschaftsfaktor auch für die Stadt und auch steuerlich für die Stadt ein Wahnsinn", erklärte Ratzenberger.

Viele der Nachtgastronomen würden schon jetzt sagen, sie müssten eigentlich vorausschauend schon jetzt ein Schuldenregulierungsverfahren einleiten, wenn sie erst im September wieder aufsperren dürfen. Unter seinen "Schützlingen" gebe es Unternehmen, die trotz Kurzarbeit eine Million Euro bei vier Prozent Verzinsung vorfinanzieren müssen, um drei Monate die Gehälter bezahlen zu können.

Ratzenberger geht es in Vertretung der Nachtgastronomen, auch hier in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer, um Rechtssicherheit. "Man muss klarstellen, dass wir einen Plan für die Zeit bis zum Aufsperren haben." Gehe man vom 1. September der Wiederöffnung aus, müsse finanzielle Überbrückung sichergestellt sein. "Hinzu kommt, dass diese Unternehmen großteils gesunde Unternehmen sind. Der Anteil gesunder Unternehmen bei Nachtgastronomen ist wesentlich höher als in der Tages-Gastronomie."

(APA/Red)

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