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Corona-Kurzarbeit wird bis Ende Juni verlängert

Corona-Kurzarbeit wird um drei Monate bis Ende Juni verlängert.
Corona-Kurzarbeit wird um drei Monate bis Ende Juni verlängert. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Das Corona-Kurzarbeitsmodell wird von der Regierung um drei Monate bis Ende Juni 2021 verlängert. Nach dieser Phase 4 der Kurzarbeit soll es aber einen schrittweisen Ausstieg geben, kündigte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Mittwoch nach dem Ministerrat an.

"Ich halte das für notwendig, solange es noch die Gefahr von großflächigen Schließungen gibt", sagte Kocher in einer Pressekonferenz. "Die Hoffnung ist natürlich, dass Öffnungsschritte möglich sind, aber solange die Gefahr da ist, muss es ein Sicherungsnetz durch die Kurzarbeit geben."

Unverändert bleibt in der Phase 4 der Kurzarbeit die Einkommen-Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent für Arbeitnehmer. Die Arbeitszeit kann im Normalfall auf 30 Prozent reduziert werden - in Branchen, die wegen des behördlich angeordneten Lockdowns geschlossen halten müssen, ist auch eine Reduktion auf 0 Prozent möglich.

Die AUA, die zwar nicht behördlich geschlossen ist, aber ebenfalls massiv unter der Pandemie leidet, geht davon aus, dass sie die Arbeitsleistung ihrer Mitarbeiter mit einer Sozialpartnervereinbarung wie bisher auf unter 30 Prozent senken kann. "Für den Zeitraum Oktober 2020 bis März 2021 haben wir eine solche Ausnahme auch vereinbart, die es ermöglicht, die durchschnittliche Arbeitsleistung auf mindestens 10 Prozent zu reduzieren. Wie es ab April weitergeht, wird sich in den Verhandlungen mit den Gewerkschaften zeigen, die nun starten", erklärte AUA-Sprecherin Tanja Gruber auf APA-Anfrage.

Corona-Kurzarbeit wird verlängert

Weiterbildungen werden weiterhin gefördert und sollen forciert werden - Betriebe bekommen 60 Prozent vom AMS zurückerstattet, wenn sie ihre Mitarbeiter während Kurzarbeit qualifizieren lassen.

Kurzarbeit sei in ihrer jetzigen Form notwendig, solange es behördliche Schließungen gebe, wurde am Mittwoch betont, allerdings sei sie kein Modell auf Dauer. Nach Juni ist ein schrittweiser Ausstieg geplant und es soll andere Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen geben.

Bisher 32 Mrd Euro ausbezahlt oder rechtsverbindlich zugesagt

Man habe bisher für unterschiedliche Hilfsmaßnahmen rund 32 Mrd. Euro ausbezahlt oder rechtsverbindlich zugesagt, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Seit gestern könne der Ausfallsbonus beantragt werden. "Seit gestern Abend, seitdem dieser Ausfallsbonus beantragbar ist, wurden rund 3.000 Anträge abgegeben." Darüber hinaus seien auch die Hilfsmaßnahmen für die indirekt betroffenen Unternehmen für November und Dezember beantragbar. Bisher seien rund 670 Unternehmen bei dem 800.000-Euro-Deckel der EU für die direkten Hilfen angestoßen. Diese Obergrenze sei erhöht worden.

"Insgesamt ist die Kurzarbeit der größte Brocken von den 32 Milliarden", sagte Blümel. "10,6 Mrd. Euro wurden bis dato insgesamt rechtsverbindlich zugesagt und 6,1 Mrd. Euro insgesamt ausbezahlt." Das österreichische Kurzarbeitsmodell gehöre "zweifellos zu den großzügigsten und besten in ganz Europa".

Kontrolle von "schwarze Schafen"

Wichtig sei es aber, Fördermissbrauch durch "schwarze Schafe" zu verhindern. "Die Finanzpolizei hat bisher rund 7.000 Kurzarbeitskontrollen durchgeführt und in über 3.000 Fällen ist auch eine Kontrollmitteilung an das AMS übermittelt worden." Das alleine sei noch kein Problem, weil die Abrechnung der Kurzarbeit im Nachhinein erfolge - "allerdings hat es in 250 Fällen einen dringenden Verdacht auf bereits erfolgten Fördermissbrauch gegeben."

Auch AK-Präsidentin Renate Anderl betonte die Wichtigkeit von Kontrollen: "Was wir nicht wollen ist, dass man sich ein Körberlgeld macht." Die Arbeitnehmer sollten jetzt die Möglichkeit bekommen, die Kurzarbeit zur Qualifizierung zu nutzen. Die Kurzarbeit koste zwar Geld, "aber wenn die Beschäftigten, die jetzt in Kurzarbeit sind, am AMS wären, dann muss man ehrlich gestehen, würde es noch mehr Geld kosten."

Nicht nur für die Betriebe sei die Kurzarbeit eine Belastung, sondern auch für die Arbeitnehmer, betonte die AK-Präsidentin. So würde etwa eine Kellnerin, die 2.100 Euro brutto verdient, auch Trinkgeld von etwa 500 Euro im Monat verlieren. Zusammen mit entgangenen Überstunden sei das ein Verdienstentgang von knapp 11.000 Euro im Jahr.

Verlängerung der Kurzarbeit "wichtig und sinnvoll"

Auch für IV-Präsident Georg Knill ist es "wichtig und sinnvoll, die Kurzarbeit bis in den Sommer zu verlängern", denn das gebe den Unternehmen die nötige Planungssicherheit. "Von den derzeit rund 460.000 Beschäftigten in Kurzarbeit sind an die 75.000 Beschäftigte im produzierenden Bereich tätig", daher sei die Kurzarbeit auch für die Industrie sehr wichtig.

Insgesamt sei es "ein ganz, ganz tolles Paket", sagte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian - auch wenn Fragen wie Überstunden oder Trinkgelder noch offen seien. Die nächsten drei Monate müsse man für Gespräch über die Zeit danach nützen. Ein noch ungelöstes Problem vor allem im Tourismus oder für Lehrlinge sei, dass man einen vollen Entlohnungsmonat haben muss, um dann in Kurzarbeit gehen zu können.

Laut WKÖ-Präsident Harald Mahrer zeigen die ersten Ergebnisse der vorsichtigen Öffnung im Handel positive Auswirkungen. "Es halten sich alle an die Regeln. Es wird massiv getestet, obwohl es große Bedenken gab, ob das angenommen wird." Jetzt brauche man mehr Anreize fürs Testen. "Mit einer Öffnung anderer Bereiche schaffe ich diese Anreize, weil die Häufigkeit eines Gasthausbesuchs eine höhere ist als zum Friseur zu gehen."

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