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Corona-Kurzarbeit kann um weitere drei Monate verlängert werden

Eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit ab Juni ist möglich.
Eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit ab Juni ist möglich. ©APA/BARBARA GINDL
Bislang war die Corona-Kurzarbeit auf drei Monate befristet, nun einigten sich die Sozialpartner auf eine Verlängerung. Arbeit auf Abruf ist dabei dezidiert verboten.

Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung und Neuregelung der Corona-Kurzarbeit um drei Monate geeinigt. Damit sollen Arbeitsplätze in der Krise gesichert werden, so die Vertreter von Arbeiterkammer, ÖGB und Wirtschaftskammer am Montag.

Die neue Vereinbarung bringe mehr Rechts- und Planungssicherheit, weniger Bürokratie für Betriebe und Verbesserungen für Arbeitnehmer.

Corona-Kurzarbeit wird verlängert und reformiert

Die Corona-Kurzarbeit war zunächst mit drei Monaten befristet und kann nun um bis zu drei Monate verlängert werden. Vereinbarungen, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. März begonnen haben, können also mit 1. Juni verlängert werden.

Das bisherige Modell habe in den ersten drei Monaten ab März bereits mehr als 1,3 Millionen Arbeitsplätze gesichert, so Arbeiterkammer und ÖGB in einer gemeinsamen Aussendung am Montag. Die Neuregelung bringe eine vereinfachte Berechnung, Arbeit auf Abruf sei verboten und dank geänderter Durchrechnungsmodalitäten bekämen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt.

ÖGB-Chef Katzian über Einigung erfreut

"Ein erfolgreiches Modell geht in die Verlängerung", freut sich ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Die Netto-Ersatzrate für Arbeitnehmer bleibe bei 80, 85 bzw. 90 Prozent. In Zukunft könne Arbeitnehmern kein Entgeltnachteil aus der Möglichkeit der Arbeitszeitdurchrechnung entstehen, da sich die Arbeitszeitdurchrechnung nicht auf die Entgeltfindung auswirke.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf begrüßten in einer Aussendung ebenfalls die Sozialpartnervereinbarung: "Die Kurzarbeit ist ein wesentliches Instrument im Hilfspaket der Bundesregierung. Wir sichern damit Arbeitsplätze in unseren Betrieben und stützen den Wirtschaftskreislauf." Die neue Sozialpartnervereinbarung gelte sowohl für neue Anträge als auch für Verlängerungen und stehe seitens der WKÖ online zur Verfügung.

Um das Hochfahren der Wirtschaft zu erleichtern, kann der Arbeitgeber nun unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Arbeitszeit anordnen als grundsätzlich vereinbart, so die WKÖ. Unternehmen müssten künftig nicht mehr die Sozialpartner bei Arbeitszeitänderungen verständigen. Der Beschäftigtenstand soll gehalten werden, die Vereinbarung sehe hier aber auch Klarstellungen und Lockerungen vor, so entfällt etwa mit Zustimmung der Gewerkschaft oder des AMS-Regionalbeirats die Behaltepflicht nach der Kurzarbeit.

Arbeit auf Abruf verboten

"Wir wissen nicht, wie lange diese Krise noch andauert, daher ist die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit wichtig und richtig", sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Durch Präzisierungen werde das Modell noch attraktiver. "Ziel war, ist und bleibt es, Arbeitslosigkeit zu verhindern." Anderl streicht die verbesserte Planbarkeit für Arbeitnehmer hervor. In der neuen Vereinbarung ist Arbeit auf Abruf dezidiert verboten, Arbeitgeber müssen mindestens drei Tage im Voraus bekannt geben, wenn sie höhere Arbeitszeiten benötigen werden. "Ein weiterer wichtiger Punkt war uns, dass die Beschäftigten in Kurzarbeit die tatsächlich jedes Monat geleistete Arbeit auch bezahlt bekommen - nach dem Motto was es wiegt, das hat's."

Neu geregelt ist auch die Bezahlung für Lehrlinge, sie bekommen beim Wechsel des Lehrjahres oder bei erfolgreicher Lehrabschlussprüfung eine höhere Lehrlingsentschädigung beziehungsweise mehr Lohn und Gehalt. Außerdem sieht die Neuregelung eigene Dienstzettel für die Zeit der Kurzarbeit vor.

Informationen bieten ÖGB und AK unter der Jobundcorona-Hotline von Montag bis Freitag ab 9 Uhr unter der Nummer 0800 22 12 00 80. Auf der Website jobundcorona.at finden sich zu allen Themen rund um Arbeit und Corona Fragen und Antworten.

Corona-Kurzarbeit neu: Industrie und Gewerkschaftsjugend zufrieden

Erfreut über die Sozialpartnereinigung zur Verlängerung und Reform der Corona-Kurzarbeit zeigen sich Industriellenvereinigung (IV) und die Österreichische Gewerkschaftsjugend (ÖGJ). Beide heben die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Krise durch Kurzarbeit hervor.

"Planungs- und Rechtssicherheit sind für Unternehmen von allergrößter Bedeutung. Das gilt umso mehr in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Es ist daher erfreulich, dass mit der nun erzielten Einigung zur Kurzarbeit beides sichergestellt wird", so IV-Präsident Georg Kapsch und IV-Generalsekretär Christoph Neumayer am Montag in einer Aussendung.

Die Möglichkeit zur Verlängerung der Kurzarbeit um bis zu drei Monate sei "eine wichtige Perspektive für die heimischen Industriebetriebe, um Arbeitsplätze im Unternehmen zu halten", so Kapsch. Zur Entlastung der Betriebe diene, dass bei Arbeitszeitänderungen nun nicht mehr jedes Mal die Sozialpartner informiert werden müssen, erklärt Neumayer. Diese Flexibilität brauche es dringend, um möglichst rasch auf sich kurzfristig verändernde Voraussetzungen reagieren zu können.

"Wir befinden uns aktuell in einer sehr herausfordernden Phase des Wiederhochfahrens des österreichischen Wirtschaftsstandortes. Dafür brauchen wir in jeder Hinsicht geeignete Rahmenbedingungen. Mit der nun erzielten Einigung zur Kurzarbeit ist in dieser Hinsicht ein wichtiger Schritt gelungen", so Kapsch und Neumayer abschließend.

Corona-Kurzarbeit habe mehr als 1,3 Millionen Arbeitsplätze gesichert

Die Corona-Kurzarbeit habe mehr als 1,3 Millionen Arbeitsplätze gesichert, darunter auch tausende Lehrstellen. "Für junge Menschen ist diese Verlängerung der Kurzarbeit doppelt erfreulich und wichtig", begrüßt ÖGJ-Vorsitzende Susanne Hofer die Sozialpartnereinigung. Damit würden Ausbildungs- und Arbeitsplätze gesichert. Lehrlingen stehe mit der Neuregelung ab 1. Juni bei einem Wechsel des Lehrjahres oder mit erfolgreich absolvierter Lehrabschlussprüfung auch die dementsprechende Erhöhung ihres Entgelts zu.

Die kommenden Tage und Wochen seien für viele Lehrlinge eine wichtige Phase, in der Lehrjahre beziehungsweise oft auch die Lehrausbildung abgeschlossen werden. Die Neuregelung garantiere den Betroffenen die richtige Einstufung, das sei ein wichtiges Signal der Fairness für den Berufsstart.

(APA/Red)

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