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Corona-Hilfen für Zulieferer sollten bald stehen

Ab Ende Jänner sollen die Hilfen beantragt werden können.
Ab Ende Jänner sollen die Hilfen beantragt werden können. ©APA/BARBARA GINDL
Angekündigt ist sie schon länger, im Jänner soll es nun noch etwas werden: Mit den staatliche Hilfen für Unternehmen die indirekt vom Lockdown betroffen sind.

Hierbei geht es um Zulieferer für behördlich geschlossene Branchen wie Gastronomie und Hotellerie. Damit diese wieder neue Hilfe fließt, muss zumindest die Hälfte des Umsatzes mit direkt vom Lockdown betroffenen Branchen gekommen sein. Das wiederum muss zu einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent geführt haben.

Hilfe könne ab "Ende Jänner" beantragt werden

Auf der Homepage des Finanzministeriums heißt es zur Frage, wie und ab wann vom Lockdown indirekt betroffene Firmen Hilfe beantragen können, dass dies ab "Ende Jänner" über FinanzOnline der Fall sein werde. "Um diese Hilfen treffsicher auszuzahlen, muss zunächst die Abrechnung für den Umsatzersatz für den Dezember abgewickelt sein" - also die Umsatzersätze für November (80 Prozent) und Dezember (50 Prozent) für direkt betroffene Firmen. Diese Hilfen waren mit Stichtag 19. Jänner zu 92 Prozent erledigt, hieß es von den Verantwortlichen zur APA.

Dass vorher die eine Hilfe abgewickelt sein muss, wird damit begründet, dass sich "die Betroffenheit der Unternehmen (direkt oder indirekt) in den einzelnen Lockdown-Phasen ändern kann", schreibt das BMF im Internet.

Wer die Hilfe beantragen kann

Wer kann die Hilfe konkret beantragen? Das werden den Angaben zufolge Firmen sein, die mindestens 50 Prozent Umsatzzusammenhang mit Unternehmen haben, die in direkt vom Lockdown betroffenen Branchen tätig sind. Nachdem das nachgewiesen ist, braucht es im Betrachtungszeitraum mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019). Für das neue Jahr gelten dann wieder andere Coronahilfen, obwohl der Lockdown weiter andauert.

Und das ist wohl Wasser auf den Mühlen jener Kritiker, die den Hilfen absprechen, unbürokratisch erlangbar zu sein: "Ab einer Fördersumme von 5.000 Euro müssen die Angaben "von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden". Diese Grenzen verringert sich bei einem kürzeren Anspruchszeitraum als November/Dezember.

Bei der Höhe der Hilfszahlungen für Bäcker, Brauer, Fleischer, Floristen, Wäschereien und viele mehr gelten grundsätzlich die gleichen Kriterien wie bei den bisherigen Umsatzersätzen. Für November bis zu 80 Prozent, für Dezember bis zu 50 Prozent. Die maximale Auszahlungssumme beträgt 800.000 Euro, die minimalste 1.500 bzw. in Einzelfällen 2.300 Euro. "Zusätzlich zu diesem Umsatzersatz arbeitet die Bundesregierung im Rahmen des Fixkostenzuschusses an weiteren Verbesserungen für besonders notleidende Branchen", schreibt das Ministerium von Gernot Blümel (ÖVP) auf seiner Internetseite.

Nachweis der Zulieferer könnte schwierig werden

Der Nachweis, wie viel ein Zulieferer durch die Lockdowns in Gastro und Hotellerie verloren hat, könnte zumindest für einzelne auch kompliziert werden. Das BMF verwendet als Beispiel eine Visagistin, die sowohl Privatkunden betreut und gleichzeitig für derzeit geschlossene Theater arbeitet oder einen Blumenhändler, der auch örtliche Gasthäuser, Hotels und Veranstaltungen beliefert. Viele Betriebe sind mit manchen Teilen ihres Umsatzes zu unterschiedlichen Zeiten direkt Betroffener und zu anderen indirekt Betroffener.

"Einfacher" dürfte es beispielsweise für jenen Kleinbrauer werden, der bisher zum allergrößten Teil Gasthäuser beliefert hat und nur minimalen sonstigen Umsatz mit Bierverkäufen bei Brauereiführungen gemacht hat. Er sagte dieser Tage in Richtung der Politik: "Geredet wird viel. Einreichen kann man noch nichts."

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(APA/Red)

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