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Corona-Härtefallfonds geht in die dritte Phase

Neue Richtlinie für Förderung im Juli, August und September tritt in Kraft.
Neue Richtlinie für Förderung im Juli, August und September tritt in Kraft. ©APA
Von 2. August bis 21. Oktober 2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume jeweils rückwirkend beantragt werden.

Die entsprechende Richtlinie sei von der Bundesregierung angepasst und aktualisiert worden. Als wichtige Neuerung erfolge die Identifizierung des Förderwerbers nun mittels Handysignatur. Dies erhöhe die Sicherheit und reduziere den Aufwand für zusätzliche Dateneingabe.

Die Mindestförderhöhe pro Betrachtungszeitraum in Phase drei des Härtefallfonds betrage 600 Euro, die maximale Förderhöhe bleibe wie in Phase zwei bei 2.000 Euro. Damit keine Lücken zwischen den Förderungen entstehen, sei für den Zeitraum zwischen Ende der Phase zwei Mitte Juni und Start der Phase drei mit Anfang Juli eine pauschale Lösung gefunden worden. Die Zeit zwischen 16. und 30. Juni 2021 werde bei einem Antrag für Juli 2021 pauschal mit 50 Prozent der Förderhöhe abgegolten, wenn man für diesen Monat einreicht. Insgesamt ergebe sich für Phase drei somit eine maximale Förderhöhe von 7.000 Euro.

(APA/Red)

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