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Corona-Gesetze: Opposition blitzt an Verfassungsausschuss ab

Die Opposition beanstandete vier Corona-Gesetze.
Die Opposition beanstandete vier Corona-Gesetze. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die Einsprüche der Opposition im Bundesrat gegen vier Coronagesetze laufen ins Leere. Der Verfassungsausschuss empfiehlt, die Einwände zu verwerfen.

Die mit rot-blauer Mehrheit gefassten Einsprüche des Bundesrats gegen vier der 13 zuletzt vom Nationalrat beschlossenen COVID-19-Gesetze wird wie erwartet ins Leere laufen. Der Verfassungsausschuss hat Montag dem Plenum - für die Sitzung am Mittwoch - mit türkis-grüner Mehrheit und teils auch pinker Zustimmung empfohlen, die Einwände zu verwerfen und die ursprünglichen Beschlüsse zu wiederholen.

Opposition kritisiert Regierung

Das betrifft neben den Novellen zum Epidemie- und zum Freiwilligengesetz auch das Finanz- und Steuerpaket sowie die rechtlichen Grundlagen für das Wiederhochfahren des Behördenbetriebs.

SPÖ und FPÖ hatten u.a. fehlende Begutachtung, drohende Eingriffe in Grundrechte, unzureichende Informationen der Opposition, zu viel Ermessensspielraum für Behörden, Doppelgleisigkeiten bei der Unternehmenshilfen-Prüfung und fehlende Befristung für die Möglichkeit der Veranstaltungs-Auflagen im Epidemiegesetz kritisiert. Zudem befürchten sie eine Einschränkung von Parteienrechten in Verwaltungsverfahren und vermissen eine klare Widmung der für freiwilliges Engagement in der Coronakrise lockergemachten 600.000 Euro.

Regierung zeigt Verständnis an Kritik

Die SPÖ brachte im Verfassungsausschuss laut Parlamentskorrespondenz zwei Abänderungsanträge ein - zum Epidemiegesetz und zu den Verwaltungsverfahren -, sie fanden keine Mehrheit. Die Novelle zum Epidemiegesetz missfällt auch NEOS - die in diesem Fall den türkis-grünen Beharrungsbeschluss nicht mittrugen.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zeigten zwar ein gewisses Verständnis für die Kritik an fehlenden Begutachtungsverfahren. Aber für Anschober ist teilweise Tempo immer noch "Gebot der Stunde". Extrem wichtig, um eine zweite Virus-Welle zu unterbinden, sei das Screening, für das im Epidemiegesetz Rahmenbedingungen geschaffen werden. Eine zeitliche Befristung hält er nicht für nötig; beim Screening-Programm sei ohnehin ein Ablaufdatum mit Ende 2021 eingebaut.

(APA/red)

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