Konkret sollen die Sicherheitsbehörden zwar - wie im Vorfeld scharf kritisiert - allfällige Erkrankungssymptome abfragen dürfen, das jedoch nur nach Ersuchen der zuständigen Gesundheitsbehörden und wenn "dringend erforderlich", zeigt der der APA vorliegende Gesetzesentwurf.
Drei Aufgaben für die Polizei in Sachen Corona
Insgesamt sind drei Aufgaben aufgelistet: die Erhebung von Identitätsdaten (Namen, Wohnsitz), die Erfragung allfälliger Krankheitssymptome und die Erhebung von Kontaktdaten von kranken, krankheitsverdächtigen oder ansteckungsverdächtigen Personen.
Gestattet werden dabei auch Abfragen aus dem Zentralen Melderegister. Diese Daten müssen allerdings nach Übermittlung an die Gesundheitsbehörden unverzüglich gelöscht werden. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.
Opposition wehrt sich vehement gegen Polizei-Befugnisse
Die Opposition läuft bisher gegen die neuen Befugnisse Sturm. Daher konnte das Gesetz auch nicht am Dienstag beschlossen werden, da die für die entsprechende Änderung der Tagesordnung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit nicht zustande gekommen war. Heute sollte es hingegen klappen.
(APA/Red)