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Corona-Ausfallsbonus kann ab 10. April beantragt werden

Der Corona-Ausfallbonus kann ab Sonntag, 10. April, beantragt werden.
Der Corona-Ausfallbonus kann ab Sonntag, 10. April, beantragt werden. ©AP Photo/Michael Sohn, file
Ab Sonntag dem 10. April bis zum 9. Mai 2022 besteht die Möglichkeit, den Corona-Ausfallsbonus III für den Monat März zu beantragen. Dies teilte das Finanzministerium am Sonntag mit.
Ausfallbonus III kann ab heute beantragt werden

Für dieses Hilfsinstrument seien seit November 2021 bisher rund 930 Mio. Euro ausgezahlt worden. Insgesamt wurden seit Beginn der Pandemie im Rahmen des Corona-Ausfallsbonus, der aus drei unterschiedlich ausgestalteten Phasen besteht, den Angaben zufolge knapp 4,5 Mrd. Euro auf Basis von rund 700.000 Anträgen ausbezahlt.

Corona-Ausfallsbonus: Beantragung ist ab 10. April möglich

Der Ausfallsbonus III wurde für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 wiedereingeführt und der maximale Rahmen beträgt in Summe 2,3 Millionen Euro (statt bisher 1,8 Mio. Euro), wie das Ministerium erinnerte. Seit dem 10. Dezember 2021 könne er beantragt werden und "wird mit 9. Mai aufgrund der guten pandemischen Entwicklung auslaufen", hieß es weiters.

Aufallbonus III bei Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent

Um den Ausfallsbonus III zu bekommen, muss man einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum identen Monat aus dem Jahr 2019 bzw. 2020 erlitten haben. Je nach Kostenstruktur der Branche kommt eine Ersatzrate von 10 bis 40 Prozent zum Tragen.

Corona-Maßnahme hätte zahlreiche Arbeitsplätze gesichert

"Wir haben den Ausfallsbonus im November 2020 ins Leben gerufen und seither kontinuierlich verbessert und an die Bedürfnisse der Unternehmen angepasst", teilte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) in einer Aussendung mit. Mit dieser Maßnahme hätten auch zahlreiche Arbeitsplätze gesichert werden können. Die Dauer zwischen Antragstellung und Genehmigung betrage für den durchschnittlichen Antragsteller nur sieben Tage

Rund 42 Milliarden Euro seit Beginn der Pandemie zur Verfügung gestellt

"Bislang haben wir seit Beginn der Pandemie in Österreich rund 42 Milliarden Euro zur Rettung von Gesundheit, Arbeitsplätzen und Unternehmen zur Verfügung gestellt. Damit haben wir Insolvenzen verhindert und Arbeitsplätze gerettet", sagte Brunner. Aber der Staat könne nicht jede Entwicklung auf der Welt kompensieren, damit der Einzelne keine Auswirkungen spüre. "Es kann auch nicht Aufgabe des Staates sein, dauerhaft Umsatzrückgänge abzufedern." Zuletzt hätten immer weniger Betriebe Hilfen aufgrund der Pandemie in Anspruch nehmen müssen.

Das Problem der Teuerung rückt in Österreich nun in den Fokus

Jetzt rückt ein neues Problem, die Teuerung, in den Fokus. "Nun tun wir alles was möglich ist, um die Auswirkungen der importierten Inflation zu bekämpfen: Wir haben bereits Maßnahmen in Höhe von 4 Milliarden Euro gegen die Teuerungen und die Inflation beschlossen - das ist 1 Prozent unseres BIP und das Zehnfache an Entlastungen im Vergleich zu Deutschland", so der Finanzminister.

(APA/Red)

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