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Corona-Ampel: Bedeutung der verschiedenen Farben im Kulturbereich

Ein Überblick über die Bedeutung der Farben im Kulturbereich.
Ein Überblick über die Bedeutung der Farben im Kulturbereich. ©pixabay.com (Sujet)
Auch im Kulturbereich bringt die neue Corona-Ampel zahlreiche potentielle Veränderungen mit sich. Was die Fraben bedeuten, erfahren Sie hier.
Alles zur den Corona-Ampelphasen

Maskenpflicht während der Veranstaltung, deutlich weniger Besucher und Einschränkungen beim Büfett sind von der Regierung avisierte Einschränkungen für Kulturveranstaltungen, wenn die Corona-Kommission die Ampelfarbe in einem Bezirk auf Gelb, Orange oder Rot stellt. Vorerst handelt es sich um Empfehlungen, mit Neufassung des Covid-Maßnahmengesetzes sollen sie jedoch verpflichtend sein.

Überblick über Bedeutung der Farben im Kulturbereich

VERANSTALTUNGEN IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN MIT ZUGEWIESENEN SITZPLÄTZEN (Oper, Theater und andere Kulturveranstaltungen)

Bei gelber Ampel dürfen an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit zugewiesenen Sitzplätzen anstelle von 5.000 nur noch maximal 2.500 Personen teilnehmen. Mund-Nasenschutz ist dann auch auf dem Sitzplatz zu tragen. Gastronomieangebot in den Pausen ist nur gestattet, wenn durch das Präventionskonzept ein geringes Infektionsrisiko sichergestellt werden kann. Springt die Ampel auf Orange, liegt die neue Personenobergrenze bei 250, auch am Sitzplatz ist Maske zu tragen, Pausen sind nur noch ohne Gastroangebote möglich. Bei Ampelfarbe Rot sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen abgesehen etwa von Beerdigungen und Trauungen grundsätzlich untersagt. Gegebenenfalls könnten noch weitere Ausnahmen definiert werden.

VERANSTALTUNGEN IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN OHNE ZUGEWIESENE SITZPLÄTZE (Lesungen, Vernissagen, Popkonzerte und andere Kulturveranstaltungen)

Die Grün geltende Obergrenze von 200 Personen wird bei Gelb auf 100 halbiert. Neben den Besuchern müssen auch alle Mitarbeiter mit Besucherkontakt Mund-Nasen-Schutz tragen, selbst wenn Abstandhalten möglich wäre. Gastronomieangebot ist nur unter Auflagen möglich. Schaltet die Ampel auf Orange, sind noch 25 Gäste erlaubt. Gastronomie ist verboten. Bei Rot sind Indoor-Veranstaltungen bis auf Ausnahmen nicht möglich.

VERANSTALTUNGEN MIT ZUGEWIESENEN SITZPLÄTZEN IM FREIEN (Freiluftkonzerte oder andere Kulturveranstaltungen)

Die Besucherobergrenze wird bei Gelb von 10.000 auf 5.000 heruntergeschraubt. Abseits des Sitzplatzes ist vom Publikum Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Mitarbeiter mit Besucherkontakt müssen durchgehend Maske tragen, Gastroangebote sind unter Auflagen möglich. Bei Ampelfarbe Orange sind nur noch 500 Besucher erlaubt, alle müssen durchgehend Masken tragen, Gastronomieangebote sind ausgeschlossen. Bei Rot sind auch im Freien Veranstaltungen nur noch in Ausnahmen möglich.

VERANSTALTUNGEN OHNE ZUGEWIESENE SITZPLÄTZE IM FREIEN (Freiluftkonzerte oder andere Kulturveranstaltungen)

In der gelben Ampelphase sind anstelle von 200 nur noch maximal 100 Besucher erlaubt, Besucher und Mitarbeiter müssen Maske tragen, Gastronomie ist unter Auflagen möglich. Bei Ampelfarbe Orange gilt eine Obergrenze von 50 Personen, die durchgehend Maske tragen müssen. Gastronomiebetrieb ist nicht mehr möglich. Bei Rot ist sind auch Freiluftveranstaltungen nur noch ausnahmsweise gestattet.

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(APA/Red)

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