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Tschetschene umgebracht: Angeklagter weist Vorwürfe in NÖ-Prozess zurück

Das Landesgericht Korneuburg ist Prozess-Schauplatz.
Das Landesgericht Korneuburg ist Prozess-Schauplatz. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Im Rahmen des Prozesses am Landesgericht Korneuburg hat der Angeklagte verneint, dass der tschetschnische Regime-Kritiker Mamichan U. (alias Martin B.) im Vorjahr in Gerasdorf von ihm erschossen wurde.

Am Schuh des Beschuldigten wurde Blut des Opfers sichergestellt. Bei seiner Einvernahme machte der 48-Jährige mitunter widersprüchliche Angaben. Dem Tschetschenen droht im Fall einer Verurteilung lebenslange Haft.

Staatsanwalt berichtet von Drohungen

Der Beschuldigte soll seinen 43-jährigen Landsmann laut Anklage durch sechs Schüsse aus geringer Entfernung mit einer Pistole getötet haben. Martin B. hatte unter dem Namen "Ansor aus Wien" zahlreiche Youtube-Videos veröffentlicht, in denen er insbesondere den Regionalpräsidenten der russischen Teilrepublik Tschetschenien, Ramsan Kadyrow, beschimpfte. Aufgrund dieser Tätigkeit bestanden mehrere Morddrohungen gegen den 43-Jährigen, sagte der Staatsanwalt. Martin B. war über Jahre hinweg Informant für das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien.

Martin B. und der Beschuldigte trafen sich laut Anklage auf einem abseits gelegenen Firmengelände, um ein Auto gegen eine Glock 17 zu tauschen. Nach der Besichtigung des Wagens zogen sich die beiden laut Staatsanwaltschaft in einen anderen Pkw zurück. Martin B. saß dabei auf der Beifahrerseite. Kurze Zeit danach soll der 48-Jährige vom Fahrersitz zunächst fünf Schüsse auf Martin B. abgefeuert haben. Das Opfer fiel der Anklage zufolge beim Versuch, aus dem Auto zu flüchten, aus dem Pkw und blieb liegen. Da der Beschuldigte laut Staatsanwalt sicher gehen wollte, dass Martin B. "auch tatsächlich tot ist, feuerte er einen sechsten Schuss auf den Kopf des Opfers ab". Der Verdächtige wurde noch in den Abendstunden des 4. Juli in Linz festgenommen.

Angeklagter blickte in Vergangenheit zurück

Martin B. habe eine Pistole für seinen Sohn gesucht, berichtete der Angeklagte von einem früheren Treffen am 28. Juni 2020 mit dem späteren Opfer in der Nähe von Linz. Einen Tag darauf soll der in Oberösterreich wohnhafte Beschuldigte mit einem Bekannten abends eine "Tatortbesichtigung" am späteren Ort der Tötung in Gerasdorf bei Wien gemacht haben, hielt ihm der vorsitzende Richter vor. Der 48-Jährige wurde observiert, weil er bereits vor dem Vorfall im Visier des Verfassungsschutzes stand. Der Angeklagte sagte, er habe damals in der Nähe Autos besichtigt.

Der Beschuldigte berichtete am Freitag zunächst, er sollte bei der Zusammenkunft am 4. Juli des Vorjahres 10.000 Euro an Vorauszahlung für drei Glocks erhalten. Dann meinte er, es ging darum, Kleidung zu kaufen.

Polizeischutz zurückgewiesen

Vereinbart gewesen sei der Wiener Westbahnhof als Treffpunkt. Martin B. habe ihm aber kurzfristig das Areal in Gerasdorf vorgeschlagen, wo er gegen 19.00 Uhr eintraf. Eine Waffe habe er nicht mitgeführt, und Martin B. habe kein Geld dabeigehabt. "Ich war nie in seinem Auto drinnen", betonte der Angeklagte laut Dolmetscherin. "Ich habe bei ihm eine Pistole gesehen", berichtete er. Als er weggefahren sei, habe sein Landsmann noch gelebt.

Polizeischutz lehnte das spätere Opfer ab - begleiten ließ sich der Mann allerdings täglich von einem 37-Jährigen, der ebenfalls als Kadyrow-Kritiker gilt. Der Bodyguard versteckte sich am Areal hinter einem Fahrzeug und konnte daher nicht rechtzeitig in das Geschehen eingreifen. Der Leibwächter des Opfers wählte den Notruf und informierte einen Verfassungsschutz-Beamten, der mit Martin B. bekannt war.

Polizeihubschrauber stieß auf Wagen

39 Minuten nach dem Verlassen des Geländes in Gerasdorf erfasste der Polizeihubschrauber das Auto des 48-Jährigen auf der S33 und dann auf der A1. Bei der Ankunft zuhause in Oberösterreich ließ sich der Tschetschene widerstandslos festnehmen. Auf seiner linken Handinnenseite und auch am Rücken fanden sich Schmauchspuren. Diese erklärte der Angeklagte mit einem Aufenthalt nahe Berlin rund zwei Wochen vor dem Vorfall, bei dem er geschossen habe. Blut des Opfers fand sich auf dem Schuh des Beschuldigten. Dafür hatte der Angeklagte keine Erklärung. Das Handy des 48-Jährigen wurde ebenso wie die Tatwaffe nicht entdeckt.

"Vier bis fünf Personen stehen gegen mich, einer bestätigt die Aussagen des anderen", meinte der Beschuldigte zu den Vorwürfen. "Das ist eine sehr gut vorbereitete Operation. Der, der das tatsächlich gemacht hat, ist geflüchtet." Wenig später meinte er, "es ist bekannt, dass der Leibwächter das gemacht hat". Zu seiner Aussage, dass Martin B. Kadyrow kritisierte und dafür eine Strafe erhalten werde, meinte der 48-Jährige: "Alle sprachen darüber, alle wussten das."

Der Angeklagte war laut Staatsanwaltschaft in der tschetschenischen Community als Waffenhändler bekannt. Bei einer Hausdurchsuchung wurde im Schlafzimmerkasten ein russischer Kriegsveteranenausweis und ein Schuldschein seiner Frau gefunden.

Staatsanwalt: Unklarheit vorhanden

Ob der Waffenhandel in einem Streit geendet habe oder der Mord doch politisch motiviert und ein Kopfgeld auf das Opfer ausgesetzt gewesen sei, habe bisher nicht geklärt werden können, sagte der Staatsanwalt. Wie laut Richter dem Akt zu entnehmen ist, sollte die Tatwaffe nach Aussagen aus der tschetschenischen Community an Kadyrow gebracht werden, damit die Belohnung ausbezahlt werde. "Es gibt sehr viel Gerüchte", meinte ein Verfassungsschutz-Beamter dazu im Zeugenstand. In einem Video sagte der Bruder des Angeklagten laut Richter, dass der 48-Jährige Martin B. getötet habe.

Der Verteidiger meinte, nach den Vermutungen, die im Raum stehen, handle es sich beim Motiv um einen Auftragsmord. Der Rechtsanwalt brachte den Begleiter von Martin B., der sich während des Treffens hinter einem Auto versteckt hatte, als mutmaßlichen Täter ins Spiel.

Der Bodyguard des Opfers wurde im April in Korneuburg wegen versuchten Mordes - nicht rechtskräftig - zu 14 Jahren Haft verurteilt. Angelastet wurde dem 37-Jährigen, er habe den flüchtenden mutmaßlichen Mörder erschießen wollen, nachdem dieser B. getötet habe. Wegen eines Defekts löste sich allerdings kein Schuss aus der Pistole. Der Bodyguard und dessen Verteidiger sprachen im damaligen Verfahren mehrmals von einem "Auftragsmord von Kadyrow".

(APA/Red)

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